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„Eine Sternstunde des deutschen Rechtsstaats“

„Eine Sternstunde des deutschen Rechtsstaats“

„Eine Sternstunde des deutschen Rechtsstaats“

 

„Eine Sternstunde des deutschen Rechtsstaats“

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Am vergangenen Mittwoch wurde Alexander W. wegen Mordes an der Ägypterin Marwa al-Schirbini verurteilt. Der Rußlanddeutsche hatte sie am 1. Juli während eines Prozesses mit einem Messer durch zahlreiche Stiche ermordet. Der 28 Jahre alte Mann war damals angeklagt, weil er die schwangere Ägypterin unter anderem als „Islamistin“ und „Terroristin“ beleidigt hatte.

Die Urteilsverkündung am Mittwoch fiel zufällig auf den 11. November – also den traditionellen Karnevalsbeginn. Dies war für die Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) Grund genug, die Feier abzusagen. Sie könne nicht unbefangen und fröhlich vor die Karnevalisten treten, „während die Richter die Tat in ihrem Urteilsspruch rekonstruieren und nach rechtsstaatlichen Maßstäben bewerten“.

Nun wohne ich nicht in Dresden und kann mit der „fünften Jahrszeit“ sowieso nicht all zu viel anfangen. Dennoch erschließt sich mir die Schlußfolgerung der Oberbürgermeisterin nicht, die wohl nur hierzulande als logisch gelten kann. Denn was hat eine gewöhnliche Urteilsverkündung eines Mordprozesses mit einem Karnevalsumzug zu tun – außer, daß sie an demselben Tag stattfinden sollten?

Kein gewöhnlicher Mord

Man darf nicht vergessen, daß es sich bei diesem Prozeß eben nicht um einen gewöhnlichen, sondern wohl um einen fremdenfeindlichen Mord handelte. Deshalb wird dieser auch nicht als Einzeltat eines durchgeknallten Täters gesehen, wie beispielsweise der Kindermord eines kranken Sexualtäters, bei dem oftmals psychologische Erklärungen strafmildernd anerkannt werden, sondern als Beweis für eine ganze unterschwellige fremdenfeindliche Bewegung – die sogenannte „Islamophobie“. Und das wiederum bedarf öffentlicher Betroffenheit.

Deshalb wurde das Urteil wahrscheinlich auch als „Sternstunde des deutschen Rechtsstaats“ (Spiegel-Online) bezeichnet. Und deswegen bedurfte es auch einer symbolischen Geste wie der Absage des Karnevalauftakts.

Sicherlich war Alexander W. schuldig und seine Tat grausam und nicht entschuldbar. Doch war sie wirklich schlimmer als andere Morde? Man will an der Immunität und Unabhängigkeit der deutschen Gerichte glauben, doch manchmal scheinen auch sie unter dem Druck der Öffentlichkeit zu stehen und „Zeichen“ setzten zu müssen.

Vor allem dann, wenn Deutschland wieder ein Mal der Welt beweisen muß, daß es in den vergangenen 65 Jahren in Punkto Fremdenfeindlichkeit etwas dazu gelernt hat.

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