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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Spanien verklagen

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Das spanische Verfassungsgericht stoppte die Pläne für ein baskisches Unabhängigkeitsreferendum am 25. Oktober. Einstimmig entschied es auf Antrag der um die Einheit der Nation besorgten sozialistischen Zentralregierung, daß das Vorhaben in der Nordprovinz verfassungswidrig sei, da Volksabstimmungen allein unter die Kompetenz Madrids fielen. Darüber hinaus müßten alle Bürger Spaniens über einen solchen Schritt entscheiden können. Nun muß wohl der baskische Ministerpräsident Juan José Ibarretxe seine Ankündigung wahr machen, den spanischen Staat wegen „undemokratischen Verhaltens“ vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, da das Veto aus Madrid alle weitergehenden Souveränitätsforderungen blockieren würde. Außerdem könnte es zu Neuwahlen kommen, die die im Baskenland regierende christlich-konservative EAJ-PNV und mehrere mit ihr im Ziel einer schrittweisen Loslösung von Spanien verbündete Kleinparteien dann zu einem Ersatz-Referendum erklären werden. Sollte dieses, wie zu erwarten ist, siegreich ausgehen, bliebe Ibarretxes „Unabhängigkeitsplan“ ebenso auf der Tagesordnung Europas wie die Spaltung Belgiens, die für 2010 angekündigte Volksabstimmung über ein unabhängiges Schottland oder die sich zuspitzende ukrainisch-russische Auseinandersetzung um die Krim.

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