Der Gesetzentwurf des Berliner Senats, Beamten und Beamtinnen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften den gleichen Familien-Zuschlag zu zahlen wie verheirateten Beamten und Beamtinnen, entspricht der Politik dieses rot-roten Senats. Obwohl Berlin in Schulden versinkt, will man für ein solches Vorhaben den Haushalt weiter belasten, anstatt an sinnvoller und vor allem nötiger Stelle zu investieren. Abgesehen davon, daß dieses Vorhaben eine haushaltspolitische Tölpelei zu Lasten der Steuerzahler ist, verkennt der Senat eine entscheidende Tatsache, die ja auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil deutlich hervorgehoben hat. Nämlich die, daß die eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft etwas anderes ist als eine Ehe zwischen Mann und Frau. Hinzu kommt, daß der Familienzuschlag als Ausgleich für die Aufgabe der Kindererziehung gezahlt wird. In einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft gibt es jedoch keine gemeinsamen Kinder. Wird dennoch der Familienzuschlag gezahlt, entspricht dies nicht dem Sinn und Zweck dieses Zuschlags. In Wirklichkeit handelt es sich um eine durch nichts gerechtfertigte Bevorzugung.