BERLIN. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Freigabe der Adventssonntage zur Öffnung von Einzelhandelsgeschäften in Berlin untersagt. Die seit 2006 geltende Regelung verletze das Recht der Kirchen auf Religionsfreiheit, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Das Verbot dieser liberalen Handhabung der Öffnungszeiten gilt allerdings erst ab 2010, an den verbleibenden Adventssonntagen in diesem Jahr dürfen die Geschäfte noch geöffnet bleiben. Das Gericht gab damit größtenteils der Beschwerde der katholischen und der evangelischen Kirche recht, die gegen die Berliner Regelung geklagt hatten.
Nach Ansicht der höchsten deutschen Richter sind Sonn- und Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe“ aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt. Bloße Profitinteressen reichten nicht aus, um mehrere verkaufsoffene Sonntage in Folge als Ausnahme von der Schutzregel zuzulassen, heißt es in der Begründung. (vo)