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Umgekehrte Beweisführung

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Cato, Palmer, Exklusiv

Mitte vergangener Woche trat der Chef des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt, Frank Hüttemann, zurück, nachdem in den Medien der Vorwurf erhoben worden war, seine Behörde habe rechtsextreme Straftaten nicht eindeutig als solche aufgeführt und damit statistische Daten „geschönt“.

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) nahm das Rücktrittsgesuch an und erklärte, Hüttemann übernehme mit diesem Schritt „die Verantwortung für Fehler in der Kommunikation zur Kriminalstatistik zwischen dem Landeskriminalamt (LKA) und dem Innenministerium“. Ohne Kenntnis des Ministeriums habe das LKA die Praxis der statistischen Erhebung geändert, indem „eindeutig rechte Straftaten“, bei denen jedoch die Täter unbekannt sind, als politisch nicht-eindeutig erfaßt worden seien.

Diese angeblich neue Zählweise, die der LKA-Chef Hüttemann den jeweiligen Staatsschutzabteilungen der Kriminalpolizei zur Richtschnur gemacht habe, führte laut Presseangaben zu einem Absinken der Fallzahlen im Bereich rechtsextremer Straftaten im ersten Halbjahr 2007. Nach den Worten des Innenministers hätte die „politische Brisanz“ dieser Absenkung von Fällen früher erkannt werden müssen.

Medien geizten nicht mit Dramatisierungen

Der Sozialdemokrat Hövelmann betonte jedoch, daß von den Beamten kein bewußtes „Schönen“ beabsichtigt worden sei und sich das LKA Sachsen-Anhalt „innerhalb der bundesweit geltenden Richtlinien zur Erfassung“ derartiger Delikte bewegt habe.

Trotzdem geizten manche Medien nicht mit Dramatisierungen. So behauptete der Nachrichtensender n-tv, es seien „Nazi-Straftaten vertuscht“ worden.
Von Vertuschen kann jedoch überhaupt keine Rede sein, da alle fraglichen Straftaten – etwa 200 sogenannte Propagandadelikte – ja statistisch erfaßt und auch veröffentlicht wurden, wie LKA-Pressesprecher Frank Frenkel gegenüber derJUNGEN FREIHEIT klarstellte.

Da zunächst jedoch der oder die Täter unbekannt geblieben sind, wurden diese Taten nicht sofort dem „Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ sondern vorläufig dem „Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität – ohne erkennbare Motivation“ zugeordnet; so lange nämlich, bis die Täterschaft und damit auch das entsprechende (politische) Motiv klar bestimmbar sind.

Unklarheiten bei der  Zuordnung von Straftaten

Daß nicht jedes derartige Delikt von jemandem mit „rechter“ Motivation begangen werde, wurde bei diesem Vorgehen berücksichtigt. Denn, so Frenkel: „Das Definitionssystem zur politisch motivierten Kriminalität verlangt von der Polizei, grundsätzlich die Motivation des Täters festzustellen.“ Aber auch wenn die politische Ausrichtung des Täters nicht feststand, wurde ein entsprechendes Delikt (wie etwa eine Hakenkreuz-Schmiererei) stets als politisch motivierte Straftat erfaßt. So entstehe, laut Frenkel, „ein mit Tatsachen belegtes Lagebild von politisch motivierten Straftaten“.

Der LKA-Sprecher wies im Gespräch mit dieser Zeitung darauf hin, daß es – anders als in manchen Presseberichten behauptet – keine gesonderte Anweisung von Hüttemann gegeben habe, die Zählweise zu ändern. Vielmehr sei die Erfassung solcher Straftaten in allen Bundesländern nahezu identisch.

In manchen Polizeidienststellen des Landes habe es jedoch des öfteren Unklarheiten bei der vorläufigen Zuordnung solcher Straftaten gegeben. Aus diesem Grund hätten dort Beamte des LKA die gängige Praxis erläutert, was dann in den Medien als „neue Richtlinie“ des Landeskriminalamtes ausgegeben werde.

Machtwort des Ministers

Diese Praxis sei bisher immer bei sogenannten „echten Staatsschutzdelikten“ angewendet worden, also beispielsweise Propaganda-Straftatbeständen wie Volksverhetzung oder dem Verwenden und Veröffentlichen von Kennzeichen verbotener Organisationen. Als „unechte Staatsschutzdelikte“ gelten Straftaten, die auch ohne eine entsprechende politische Motivation strafbar wären, also zum Beispiel Körperverletzung oder Sachbeschädigung.

Offensichtlich wegen der politischen Brisanz hat nun jedoch das Innenministerium Sachsen-Anhalts verfügt, daß für jedes Propagandadelikt in der Statistik die Beweisführung umgekehrt wird. Statt wie bisher die eindeutige Festlegung auf einen der möglichen „Phänomenbereiche“ erst nach Auswertung sämtlicher Fakten (Täter/ Motiv) vorzunehmen, gilt seit Minister Hövelmanns Machtwort jetzt: erstmal „rechts“ – bis zum Beweis des Gegenteils.

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