Medien · Urteil schiebt GEZ-Abzocke Riegel vor Das Landgericht Tübingen hat die Position der GEZ-Gegner gestärkt und behördliche Zwangsvollstreckungen für ungültig erklärt - eine Rundfunkanstalt dürfe nicht einfach eine Rechnung ausstellen wie ein Unternehmen. Doch Beitragsservice und Finanzämter haben längst eine neue Masche entdeckt: Pfändungen von Steuerrückständen.