Hinweis auf Abtreibung fehlt Französisches Gericht verbietet Down-Syndrom-Film 24. November 2016 21 Kommentare Ein Film über Menschen mit Down-Syndrom darf in Frankreich nicht mehr gezeigt werden, weil in diesem die Möglichkeit der Abtreibung nicht erwähnt werde. Der oberste Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor eine Entscheidung des Hohen Rates für audiovisuelle Medien bestätigt, der das Senden des Films „Dear Future Mom“ über das Glück von Menschen mit Down-Syndrom untersagt hatte. weiter