Berliner Polizei muß Gebühren an Klimakleber zurückzahlen

Punktsieg vor Gericht für die Klimaradikalen: Die Berliner Polizei darf keine Gebühren für die Entfernung von Straßenblockierern fordern. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes läßt es im Geldbeutel des Klägers klingeln.