Berliner Polizei muß Gebühren an Klimakleber zurückzahlen
Punktsieg vor Gericht für die Klimaradikalen: Die Berliner Polizei darf keine Gebühren für die Entfernung von Straßenblockierern fordern. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes läßt es im Geldbeutel des Klägers klingeln.
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