Behörden versäumten Abschiebung von späterem Autobahn-Attentäter
Deutsche Behörden haben nicht versucht, den späteren Berliner Autobahn-Attentäter abzuschieben. Gemäß den Dublin-Regelungen der EU wäre Finnland für die Bearbeitung des Asylantrags des Irakers zuständig gewesen. Deutschland hätte sechs Monate Zeit gehabt, ihn dorthin zurückzuschicken. Doch die Behörden stellten nicht einmal einen entsprechenden Antrag.
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