Zwölf Jahre lang wachte Kay Scheller als Präsident des Bundesrechnungshofes (BRH) über die ordnungsgemäße Gestaltung der Bundesfinanzen. In nüchterner Beamtensprache, aber schonungslos in der Sache hielt der parteilose Jurist den oft tricksenden Politikern den Spiegel vor. Finanzminister Lars Klingbeil war Schellers Kritik an der Verschuldungspolitik zuletzt so lästig geworden, dass er ihm sogar den Etat kürzen wollte.
Nun geht Scheller aus Altersgründen in Pension, nicht ohne nochmals mit unmissverständlichen Worten die Finanzpolitik unter Friedrich Merz zu kritisieren. Und seine Analyse hat es in sich: Was sie an Fakten über die fiskalischen Zukunftsaussichten, vor allem aber auch über den Umgang der Politiker damit zutage fördert, lässt einem förmlich die Haare zu Berge stehen.
Zinsausgaben des Bundes verdoppeln sich
So ist im aktuellen Bundeshaushalt einschließlich der Sondervermögen für Infrastruktur und Bundeswehr bereits „fast jeder dritte Euro kreditfinanziert“. Und die Schulden steigen weiter drastisch an: Bis 2029 werden sie 2,7 Billion Euro erreicht haben; das ist mehr als eine Verdoppelung innerhalb von nur zehn Jahren. Die Zinsausgaben des Bundes werden sich bis 2029 ebenfalls auf dann 66,5 Milliarden gegenüber heute verdoppeln.
Zusammen mit den Bundeszuschüssen für die Rentenversicherung und den Verteidigungsausgaben binden sie schon jetzt nahezu die Hälfte des Bundeshaushalts. Für andere Aufgaben, insbesondere die dringend nötigen Investitionen in die marode Infrastruktur, wird damit künftig noch weniger Geld übrigbleiben. Zudem, so Scheller, gerate ohne Kursänderung langfristig auch „die Bonität Deutschlands und die Stabilität des europäischen Wirtschaftsraumes in Gefahr“.

„Sondervermögen“ und dennoch eine Etatlücke von 172 Milliarden
All dies kommt nicht von ungefähr. Denn wie nonchalant die Finanzpolitik sich offenbar selbst über geltendes Recht hinweggesetzt hat, ist erschreckend zu lesen. So setzte man 2024 das in der Schuldenbremse verankerte „Eckwerteverfahren“, wonach die Ausgaben nach den Einnahmen zu planen sind und nicht umgekehrt, einfach aus. Die Folge war eine Ausgabenexplosion, die nur durch Kreditaufnahme finanziert werden konnte. Auch die aktuelle Finanzplanung bis 2029 enthält trotz Rekordverschuldung und der „Sondervermögen“ immer noch eine Finanzierungslücke von 172 Milliarden. Jedes Unternehmen und jeder Privathaushalt müsste in einem solchen Fall seine Planung revidieren. Der Bund dagegen, so Scheller, habe die Lücke „hingenommen, als sogenannten Handlungsbedarf bezeichnet und die Lösung auf später verschoben“.
Damit aber nicht genug. Statt den „Handlungsbedarf“ aufzulösen, wurden weitere teure Ausgabenpakete beschlossen. Allein die Festschreibung des Rentenniveaus auf 48 Prozent bis 2031 und die Ausweitung der Mütterrente werden bis 2030 Mehrausgaben von 30 Milliarden verursachen, schreibt der BRH-Präsident. Hinzu kommen unkalkulierbare Kosten durch die sogenannte Bereichsausnahme von der Schuldenregel für die Bundeswehr. Diese ist nämlich, anders als der Sonderfonds für Investitionen und Klimaschutz, nicht auf 500 Milliarden begrenzt, sondern in der Höhe nach oben offen. Scheller kritisiert auch das zu Recht. Denn erstens begünstige dies einen sorglosen Umgang mit dem scheinbar unbegrenzt vorhandenen Geld. Und zweitens bestehe die Gefahr, dass auch ganz andere Ausgaben in den Verteidigungsfonds verlagert werden, zumal dieser (bewusst?) recht schwammig formuliert wurde.
Bundeswehr-Ausgaben sollten mittelfristig wieder im normalen Haushalt finanziert werden
Noch in einem anderen Punkt hat die Bundesregierung getrickst. Eigentlich war vorgesehen, dass trotz des Sondervermögens für Infrastruktur mindestens zehn Prozent auch des regulären Bundeshaushalts für Investitionen zu verwenden sind. Damit sollte verhindert werden, dass Investitionsvorhaben zugunsten von mehr Staatskonsum einfach in den Fonds verschoben werden. Genau dies passierte aber bereits im ersten Jahr, und laut Finanzplanung der Regierung wird die Investitionsquote auch in den nächsten Jahren deutlich unter der Zehn-Prozent-Vorgabe liegen. „Das bleibt jedoch ohne Konsequenzen“, kritisiert Scheller. Denn listigerweise wurden weder ein nachträglicher Korrekturzwang noch sonstige Konsequenzen für solche Zielverfehlungen in das Gesetz geschrieben.
Scheller belässt es nicht bei der Auflistung solcher Verfehlungen, er macht auch konstruktive Vorschläge für eine Haushaltskonsolidierung. In erster Linie müsse die Schuldenbremse wieder gehärtet und nicht etwa weiter gelockert werden. Nur so könne wieder ein solideres Finanzgebaren erreicht werden. Zudem müsse die aktuelle Rentenkommission sich deutlich klarer positionieren als die Vorgängerkommission der Ampelregierung, die nur im Ungefähren blieb. Die Ausgaben für die Bundeswehr sollten mittelfristig wieder im normalen Haushalt finanziert werden, sonst würden die Zinslasten aus der „Bereichsausnahme“ überhandnehmen. Zudem gelte: „Geld allein sichert keine Verteidigungsbereitschaft.“ Es komme vor allem auch auf die Effizienz der Mittelverausgabung an, und daran hapere es an vielen Stellen gewaltig.
Das sind deutliche Worte des BRH-Präsidenten. Er weist darauf hin, dass dem Finanzminister Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Eine solche sei aber nicht eingegangen. Möglicherweise hofft Klingbeil, die Kritik bis zum Ausscheiden Schellers im Mai aussitzen zu können. Die Nachfolger stehen auch schon fest: Es sind der CDU-Parlamentarier Ansgar Heveling als neuer Chef und die erfolglose Wohnungsbauministerin der Ampelkoalition, Klara Geywitz (SPD), die bereits im März als Vizepräsidentin installiert wurde.






