BERLIN. Ein großer Teil der vom Bundeskriminalamt als „rechts“ eingestuften antisemitischen Straftaten aus dem ersten Quartal des Jahres 2026 ist offenbar gar nicht eindeutlig rechten Tätern zuzuordnen. In 141 von 154 angeblich rechten antisemitischen Straftaten konnte die Behörde offenbar gar keine Tatverdächtigen ermitteln, wie das Recherchemedium „Glut“ berichtet.
Lediglich 58 Tatverdächtige konnten demnach ermittelt werden. Nur 39 dieser Tatverdächtigen sind ausschließlich deutsche Staatsangehörige. In neun Fällen verweigerten die Behörden die Angaben – und in acht Fällen besaß mindestens ein Tatverdächtiger eine ausländische Staatsangehörigkeit. Zwei Beschuldigte hatten eine doppelte Staatsbürgerschaft.
Teilweise finden sich in der Statistik wohl Taten als „rechts“ eingeordnet, die zu diesem Phänomenbereich erkennbar keinen Bezug haben. So stufte die Bundesbehörde etwa die Taten eines algerischen Migranten als „politisch motivierte Kriminalität, Phänomenbereich rechts“ ein, der auf der Facebook-Seite des Polizeipräsidiums mehrfach den Satz „Juden sind Rassisten und Terroristen“ postete und anschließend in sein Heimatland floh.
Taten ohne antisemitische Bezüge werden als Antisemitismus gewertet
Es finden sich weitere absurde Beispiele in der Statistik: In der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam zeigen pro-palästinensische Demonstranten am 28. Februar 2026 ein Banner, das die Polizeidirektion auf Anfrage des Online-Magazins „Glut“ als „Sympathiebekundung für die von radikalen Palästinensern verübten Gewalttaten gegen israelische Zivilisten“ interpretiert. Aus unbekannten Gründen landet auch diese Tat in der Kategorie „rechts“.
Anfang Januar beschimpfte ein psychisch erkrankter und alkoholisierter Mann Hamburger Passanten willkürlich als „Scheiß Schwuler“ und „Scheiß Ne..r“. Antisemitische Äußerungen sind nicht überliefert – dennoch wird der Vorfall als antisemitischer rechter Vorfall in der Statistik vermerkt.
Wenige Tage später beschimpfte eine Person mit deutscher und irakischer Staatsangehörigkeit eine andere Person über Facebook auf Arabisch als IS-Mitglied. Ein Bezug zu Antisemitismus findet sich in der Schilderung des Vorfalls nicht. In die Statistik geht er jedoch als rechtsmotivierte antisemitische Tat ein.
Taten ohne Tatverdächtige werden als „rechts“ eingestuft
Im schleswig-holsteinischen Norderstedt beleidigte ein 13jähriges Kind einen Elfjährigen über einen längeren Zeitraum hinweg wegen dessen Hautfarbe und Herkunft. Ein Bezug zu Juden findet sich in der Schilderung des Vorfalls nicht. Dennoch wird er als rechte, antisemitische politisch motivierte Straftat gezählt.
In Idar-Oberstein projiziert im Februar ein 17jähriger mit deutscher und aserbaischanischer Staatsangehörigkeit den Satz „Gas the Jews“ an die Wand seines Klassenzimmers. Auch dieser Vorfall wird, obwohl in der Beschreibung nichts konkret auf eine politisch rechte Motivation des Jugendlichen schließen lässt, in der Statistik als „rechts“ erfasst.
Auch Taten, bei denen überhaupt kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte, gingen teilweise als „rechts“ in die Statistik ein. Dazu gehört etwa ein Mülleimer im rheinland-pfälzischen Frankenthal, der im Februar mit den Worten „Juden sind das Übel der Welt“ beschmiert wurde. Da sie die Wortwahl nach eigenen Aussagen am ehesten dem rechten Spektrum zuordnen würde, erklärte die Polizei dem „Glut“-Magazin, habe sie die Tat entsprechend eingestuft. Genauso könnte der Satz jedoch auch von Islamisten darauf geschrieben worden sein. (lb)






