Noch nie soll im Bundesamt für Verfassungsschutz so sehr gelacht worden sein wie damals, als Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer seine Beobachtungen über die AfD im Jahr 2018 abgab. Nicht nur die Struktur, sondern auch der Inhalt seiner Materialsammlung sei merkwürdig gewesen. Zudem habe er sie auf eigene Faust, ohne die Einbeziehung des eigentlich zuständigen Referats, zusammengestellt. Es sei Kramers Privatentscheidung gewesen.
Inzwischen beschäftigt sich mit diesem und weiteren Vorfällen, die Kramer zugeschrieben werden, ein eigener Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag. Unter anderem werden auch Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz befragt und bestätigen teilweise die Skandale, die seit 2024 durch eine „Apollo News“-Recherche (JF berichtete) bekannt geworden sind.
Kramer agiert auf eigene Faust
Doch von vorne: Der heutige Präsident des Verfassungsschutzes Kramer übernahm zum 1. Dezember 2015 das Amt, das seit 2012 nach dem Rücktritt von Thomas Sippel vakant gewesen war. Zuvor war er von 2004 bis 2014 Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland und Leiter des Berliner Büros des European Jewish Congress. Von der CDU wechselte er zur FDP und trat schließlich 2010 der SPD bei.
2018 lässt Kramer die AfD als Prüffall einstufen. Der Weg dorthin war jedoch skurril: Er habe die Materialsammlung selbst angefertigt und das zuständige Referat nicht einbezogen. Innerhalb der Behörde sei davon die Rede gewesen, dass es sich um eine Privatentscheidung gehandelt habe. Als Kramer die Sammlung dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorlegte, habe sie wegen der Struktur und des Inhalts jahrelang für Lacher gesorgt. Die Materialien seien nie von der Bundesbehörde aufgenommen worden.
Als Kramer dann öffentlich verkündete, dass die AfD als Verdachtsfall gelte, sei das eigentlich dafür zuständige Referat überrascht gewesen. Ein Mitarbeiter beschwerte sich in einer E-Mail bei Kramer, dass das sogenannte Referat 52 „weder unterrichtet – geschweige denn beteiligt – worden“ sei.
AfD wird „gesichert rechtsextrem“
Drei Jahre später stuft Kramer die AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein. Dieses Mal lässt er ein 600 Seiten langes Gutachten von einem Politikwissenschaftler schreiben. Doch erneut gibt es Ungereimtheiten: So habe Kramer die Verwendung eines Ersetzungsgutachtens untersagt, das Urteile des Bundesamtes für Verfassungsschutz enthalte. Darin gehe es um die Fragen, wie mit Aussagen umgegangen werden solle, die eventuell von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnten oder wegen der Indemnität von Abgeordneten nicht verfolgt werden dürfen.
Dass Kramer diese Überprüfungen handstreichartig abgelehnt habe, habe unter den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes zu Entsetzen geführt. Der Präsident der Landesbehörde habe „dem Gegner keine Argumente liefern“ wollen, bestätigten Zeugen gegenüber „Apollo News“. Den Beteiligten sei daher von Beginn an klar gewesen, dass Kramer keine unparteiische und sachliche Untersuchung anstrebte, sondern das Ziel verfolgt habe, die AfD auf Biegen und Brechen als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. Zudem soll der Verfassungsschutzpräsident dem Autor des Gutachtens Gewalt angedroht haben.
Auch als Kramer in einem Zusatzgutachten als erster Verfassungsschutzpräsident der AfD eine „kämpferisch-aggressive“ Haltung unterstellte, habe er erneut die Meinungsfreiheit und Indemnität der Politiker missachtet.
Journalisten liefern Informanten an Kramer aus
Doch bereits vor seinem Vorgehen gegen die AfD gab es einen Skandal: Kramer habe „streng vertrauliche Informationen über ernsthafte Funktionsstörungen und innerdienstliche Spannungen im AfV weitergegeben“. Hintergrund ist seine Teilnahme an einer Kranzniederlegung für Gefallene der Roten Armee im Jahre 2015 – noch bevor er Chef des Verfassungsschutzes wurde. Mit dabei waren Nachtwölfe, die als Putin-nahe sowie ausländisch-extremistische Organisation gelten. Die Veranstaltung wurde vom Verfassungsschutz beobachtet.
2018 versuchte ein Mitarbeiter der Behörde, ein Gruppenfoto von der Veranstaltung, auf dem Kramer zu erkennen ist, an die MDR-Journalisten Axel Hemmerling und Ludwig Kendzia weiterzugeben. Jedoch lieferten sie den Mitarbeiter an Kramer aus, der Chatverläufe an das Innenministerium weitergab.

Der Mitarbeiter arbeitete kurz darauf nicht mehr in der Behörde. Doch gegen Kramer wird ein Disziplinarverfahren eröffnet, weil er mit den beiden Journalisten über seinen Mitarbeiter und andere Interna schrieb. Der Ausgang ist unbekannt. Hemmerling arbeitet weiterhin beim MDR, Kendzia arbeitet inzwischen in der Unternehmenskommunikation der Stadtwerke Jena Gruppe.
Zeugen sagen im Untersuchungsausschuss aus
Über eineinhalb Jahre später wird nun in einem Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag über diese Vorwürfe gesprochen. Bei der ersten öffentlichen Sitzung Ende August wurden gleich zwei frühere Referatsleiter befragt. Der erste Zeuge, der befragt wurde, war 17 Jahre lang beim Verfassungsschutz tätig und leitete von Januar 2018 bis Mitte Juni das Referat Rechts- und Linksextremismus, berichtete „Apollo News“.
Er bestätigte, dass er im Jahr 2018 als Referatsleiter nicht bei der Einstufung der AfD als Verdachtsfall beteiligt gewesen war. Doch weitere Aussagen konnte er nicht tätigen, da er ansonsten nur zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ befragt werden sollte – zu deren Zeitpunkt er aber sein Amt nicht mehr innehatte. Er bot zwar an, sich zu anderen Themen äußern zu können, doch das wollten Abgeordnete unter anderem aus der Linksfraktion nicht. Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Weißkopf kommentierte, dass damit der Weg für ihn beendet sei.
Amtsnachfolger kann mehr sagen
Dafür konnte der nächste Zeuge, nämlich der Amtsnachfolger, über die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ aussagen. Er bestätigte, dass in der Behörde über das Nichtbeachten der Indemnität der Abgeordneten diskutiert wurde. Zudem sei die erste Materialsammlung, die Kramer anfertigte, „gar nicht so aussagekräftig“ gewesen. Aus ihr habe der Bundesverfassungsschutz „fachlich gar nichts oder nur in sehr geringem Umfang“ übernommen.
Als der Zeuge auf die Gewalt angesprochen wurde, die Kramer dem Autor des zweiten Gutachtens angedroht haben soll, sagte er zunächst, dass er dazu „etwas sagen könne“. Doch nach Rücksprache mit dem Innenministerium wurde ihm die Aussage für die Sitzung nicht gestattet.
Die weitere Befragung erfolgte wieder nichtöffentlich. Die restlichen vier Zeugen, die die AfD geladen hatte, kamen aufgrund der bereits überzogenen Zeit nicht mehr zu Wort. Die nächste Sitzung findet am 28. September statt.





