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Nach milderem Urteil: Syrischer Messerstecher will seine Familie nach Deutschland holen

Nach milderem Urteil: Syrischer Messerstecher will seine Familie nach Deutschland holen

Nach milderem Urteil: Syrischer Messerstecher will seine Familie nach Deutschland holen

Symbolbild Abschiebung nach Syrien. Ein Stacheldrahtzaun mit der syrischen Flagge und einem Flugzeug in der Luft.
Symbolbild Abschiebung nach Syrien. Ein Stacheldrahtzaun mit der syrischen Flagge und einem Flugzeug in der Luft.
Flugzeug im Landeanflug (Symbolbild): Syrer habe in der Haft „viel nachdenken können“ und gelobt Besserung. picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
Nach milderem Urteil
 

Syrischer Messerstecher will seine Familie nach Deutschland holen

Das Opfer lebt auf der Straße, leidet unter psychischen Problemen und hat nach dem Messerangriff eines syrischen Täters noch immer Schmerzen am Hals. Jetzt will der Verurteilte seine Familie nach Deutschland holen.
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KÖLN. Das Landgericht Köln hat die Haftstrafe für einen syrischen Messerstecher nach einem Rechtsfehler in der ersten Instanz neu bemessen und auf vier Jahre und zehn Monate festgesetzt – zwei Monate weniger als zuvor. Der wegen versuchten Totschlags verurteilte Syrer erklärte vor dem Gericht, nun seine Frau und Kinder nach Deutschland holen zu wollen „und ein normales Leben führen“ zu wollen, wie der Kölner Stadt-Anzeiger am Samstag berichtete.

Am 27. April 2025 hatte sich der damals 28jährige Täter im Herzen der Kölner Innenstadt in einen Streit innerhalb der Drogenszene eingemischt und Schläge bekommen, offenbar auch mit einem Schlagring. Daraufhin zog der Syrer ein Klappmesser und stach einem Kontrahenten in den Hals. Aus einer Vene schossen etwa 1,5 Liter Blut, woraufhin das 47jährige Opfer zusammensackte und notoperiert werden musste.

Syrischer Täter sei „grundsätzlich friedliebend“

„Es war ihm gleichgültig, ob der Geschädigte überlebt“, hatte die Staatsanwaltschaft im ersten Verfahren festgehalten. Dagegen wurde der Syrer von seinem Anwalt als „grundsätzlich friedliebend“ beschrieben, der jedoch am Tattag „sicher nicht Herr seiner Sinne“ gewesen sei. Die Messerattacke beschrieb der Verteidiger Mario Geuenich als eine „aus einer affektiven Erregung“ motivierten Tat.

Nachdem der Geschädigte drei Tage in der Uniklinik in ein künstliches Koma versetzt worden war, kam er in eine HNO-Abteilung und erlitt später eine Lungenembolie. Seither klage er über ständigen Schmerzen und Luftnot. „Als würde man erwürgt werden und könnte sich nicht wehren“, zitiert der Kölner Stadt-Anzeiger den Nebenkläger. Demnach falle ihm selbst Treppensteigen schwer.

Opfer vergibt Messerstecher

Auch verwies das Opfer auf eine nötige Kur in einer Lungenklinik und psychische Beschwerden. „Ich weiß nicht, wie ich weiterleben soll“, habe er im Prozess betont. Der Mann leide unter Schlafproblemen, Angststörungen, lebe nun auf der Straße und trinke Bier, um mit den Folgen der Tat fertig zu werden. Dennoch vergebe er seinem Peiniger. „Ich vergebe dir. Aber mein Leben ist am Arsch und beschissen“, habe er dem Angeklagten gesagt. „Gott segne dich. Ich bitte um eine milde Strafe.“

Während die Gefährlichkeit der Stichverletzung und Vorstrafen des Täters dagegen sprachen, wertete das Gericht die Vergebung des Opfers sowie eine Entschuldigung und die gezeigte Reue des Syrers als mildernd. Dieser beteuerte, er habe sich lediglich gewehrt und niemanden töten wollen.

In der Haft habe er „viel nachdenken können“, auf Alkohol und Drogen verzichtet und sei bereit, seine Familie aus Syrien nach Deutschland zu holen. Auch die Anwältin des Geschädigten habe sich mit der um zwei Monate verkürzten Haft zufriedengegeben und eine Opferentschädigung beantragt. (rsz)

Flugzeug im Landeanflug (Symbolbild): Syrer habe in der Haft „viel nachdenken können“ und gelobt Besserung. picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
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