KARLSRUHE. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat nach den jüngsten AfD-Wahlerfolgen vor angeblichen Attacken auf das Bundesverfassungsgericht gewarnt. „Schützen wir unser Verfassungsgericht vor möglichen Angriffen durch die Verächter des Rechtsstaats“, sagte er beim Festakt zum 75. Jahrestag der Gründung der Institution in Karlsruhe. „Wer sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung stellt, der kann keine Richterin oder Richter sein.“
Laut Steinmeier gebe es „Vulgärdemokraten“, die unter Berufung auf einen „angeblichen Volkswillen“ unbeschränkte Macht beanspruchen wollten. Dabei wollten sie sich weder von einer Verfassung noch von Gerichten Grenzen setzen lassen. Als Beispiele nannte er die Entwicklungen in Polen, Ungarn sowie „Angriffe auf den Rechtsstaat“ in den USA. „Demokratie ist liberal – in der Diktion unseres Jubilars: freiheitlich – oder sie ist keine Demokratie.“ Dazu gehörten etwa „Chancengleichheit“, ein „fairer politischer Wettbewerb“, Minderheitenrechte und die parteipolitische Neutralität staatlicher Institutionen. „Das Grundgesetz gilt – für alle und in allen deutschen Ländern.“
Steinmeier nennt Karlsruhe-Reform „richtig“
Zuletzt hatte die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff dafür plädiert, auch von der AfD vorgeschlagene Richter ins Gremium zu wählen (JF berichtete). Dabei verwies sie auf Erfahrungen aus Österreich und der Schweiz. „Dort, wo man solche politischen Kräfte in Gerichte einbindet, ist über funktionelle Probleme nichts zu hören“, sagte sie in einem Interview mit dem Online-Portal „LTO“. Dagegen führe die Brandmauer dazu, dass „potentiell geeignete Personen, etwa aus dem Universitätsmilieu, sich gar nicht erst aus der Deckung wagen, weil sie das Ende ihrer Karriere befürchten“.
Vergangenes Jahr hatte die Wahl der Richterposten für Karlsruhe eine Kontroverse ausgelöst. Nach tagelangen Protesten aus der Unionsfraktion zog die von der SPD nominierte Frauke Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur zurück (JF berichtete). Hintergrund war ihr Aufsatz, in dem sie in Frage gestellt hatte, ob Kinder vor ihrer Geburt von der vom Grundgesetz garantierten Menschenwürde geschützt sind. Stattdessen wurden die Verwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger und Ann-Katrin Kaufhold ins Bundesverfassungsgericht nachgewählt (JF berichtete). Letztere hatte sich in der Vergangenheit für ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen.
Anfang 2025 war eine Neuregelung zur Wahl des höchsten Gerichtshofs Deutschlands in Kraft getreten. Bei einer fehlenden Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag entscheidet nun der Bundesrat über die Besetzung der vakanten Stellen. Zusammen mit den bisherigen Regelungen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz wurde auch diese Reform im Grundgesetz verankert. Nach Angaben der Antragsteller aus der Union, der SPD, der FDP und der Grünen sei das Ziel gewesen, die „Resilienz“ des Gremiums zu stärken. Beim Festakt in Karlsruhe betonte Steinmeier, es sei richtig gewesen. „Nicht nur die Demokratie muss wehrhaft sein, sondern auch der Rechtsstaat.“ (kuk)






