DESSAU. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Wahlfälschung und der Verletzung des Briefgeheimnisses in einem Seniorenheim eingestellt. Polizei und Staatsanwaltschaft fanden keine Belege dafür, dass Briefwahlunterlagen manipuliert, geöffnet oder vernichtet worden waren. Auslöser war eine am 1. September eingegangene Strafanzeige gegen Unbekannt (die JF berichtete).
Darin hieß es, für eine schwer demente 95 Jahre alte Bewohnerin der Seniorenresidenz seien Briefwahlunterlagen angefordert und ausgefüllt worden.
Zudem soll der Wahlbriefumschlag geöffnet und der verschlossene Stimmzettelumschlag bereits vor der Landtagswahl entnommen worden sein. Die Ermittler kamen zu einem anderen Ergebnis. Der Gesundheitszustand der Frau habe sich nicht so dargestellt, wie er in der Anzeige beschrieben worden war. Auch bei 18 weiteren Bewohnern des Hauses, die dort ihr Recht auf Briefwahl wahrgenommen hatten, seien keine verdächtigen Vorgänge festgestellt worden.
Auch im Wahlamt keine Unregelmäßigkeiten
Der Vorwurf, im Seniorenheim seien Wahlunterlagen eingesammelt und vernichtet worden, ließ sich ebenfalls nicht erhärten. Überprüfungen im Wahlamt von Dessau-Roßlau ergaben laut der gemeinsamen Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft ebenfalls keine Hinweise darauf, dass eingegangene Wahlbriefe vorzeitig geöffnet oder Stimmzettelumschläge entfernt worden waren.
Der polizeiliche Staatsschutz hatte am Donnerstag Mitarbeiter des Marthahauses befragt. Bereits am Freitagnachmittag gaben die Behörden bekannt, dass sich keiner der erhobenen Vorwürfe bestätigt habe.
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hatte den Fall vor der Landtagswahl am Sonntag als „Skandal“ bezeichnet. Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) warf Vertretern der AfD dagegen vor, mit den Anschuldigungen die Integrität des Wahlsystems anzugreifen. (rr)






