DÜSSELDORF. Laut der Umfragen für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 25. April kommenden Jahres dürfte die AfD ihr Ergebnis verdrei- bis vervierfachen. Um die daraus folgenden Konsequenzen für die Arbeit im Parlament zu verhindern, haben sich CDU, SPD, Grüne und FDP entschlossen, die Verfassung und die Geschäftsordnung des Landtags zu ändern.
Das teilten die vier Fraktionen einmütig in einer gemeinsamen Erklärung mit. Die AfD soll künftig weder den Alterspräsidenten noch Vorsitzende der Ausschüsse stellen können. In der Verfassung soll der Artikel geändert werden, der vorschreibt, dass der älteste Abgeordnete Alterspräsident wird. Jetzt soll es der Dienstälteste sein. Dafür benötigen die anderen Fraktionen eine Zweidrittel-Mehrheit, über die sie verfügen.
Die konstituierende, also die erste Sitzung des NRW-Landtags nach einer Wahl wird solange zunächst vom Alterspräsidenten geleitet, bis der neue Landtagspräsident gewählt ist. Laut der Erklärung der vier Fraktionen geht es diesen bei der Änderung um die „parlamentarische Erfahrung“. Doch gleichzeitig schreiben sie, die Sitzung dürfe „nicht zum Schauplatz politischer Inszenierungen“ werden. Ein klarer Wink in Richtung AfD.
AfD seit 2017 im NRW-Landtag
Da die vier Jahre zuvor gegründete AfD erst seit 2017 im Landtag vertreten ist, ist es für längere Zeit ausgeschlossen, dass ein Abgeordneter aus ihren Reihen länger im Parlament sitzt als Vertreter von CDU, Grünen oder SPD. Mit der Verfassungsänderung wird der Alterspräsident automatisch auf lange Zeit von einer dieser Fraktionen gestellt.

Bei der von CDU, SPD, Grünen und FDP geplanten Änderung der NRW-Landtags-Geschäftsordnung geht es darum, dass die Ausschussvorsitzenden künftig gewählt werden. Bisher können alle Fraktionen – auch die AfD – den ihnen zugeteilten Ausschussvorsitz selbst bestimmen. So leitet zum Beispiel der AfD-Abgeordnete Hartmut Beucker den Wissenschaftsausschuss des Landtags.
Nun soll es laufen wie im Bundestag. Dort werden die Ausschussvorsitzenden bereits gewählt. Als zweitstärkste Fraktion darf die AfD keinen einzigen Vorsitz übernehmen, weil ihre Kandidaten nie eine Mehrheit bekamen. So soll es nach der Wahl in sieben Monaten auch im NRW-Landtag sein.
Vincentz: „Machtstrukturen zementiert“
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Martin Vincentz kritisierte das Vorhaben: „Mit diesem Gesetzentwurf wird die Landesverfassung weniger demokratisch“, sagte er der dpa: „Minderheitenrechte werden beschnitten, Machtstrukturen zementiert, und das ausgerechnet von den Parteien, denen immer weniger Wähler vertrauen.“
Laut der jüngsten Umfrage für NRW – von Infratest dimap aus dem Juni – würde die AfD gemeinsam mit der SPD zweitstärkste Kraft im Landtag. Für beide Parteien misst das Institut jeweils 17 Prozent. Auf Platz eins steht die CDU von Ministerpräsident Hendrik Wüst (32 Prozent), der am Montag verkündete, Schritte für ein AfD-Verbotsverfahren einleiten zu wollen (JF berichtete).
Bei der Landtagswahl 2022 hatte die AfD 5,4 Prozent erhalten. (fh)





