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Pistole in den Mund gesteckt: Mauerflüchtling gefoltert? Schwere Vorwürfe gegen GdP-Vize Hüber

Pistole in den Mund gesteckt: Mauerflüchtling gefoltert? Schwere Vorwürfe gegen GdP-Vize Hüber

Pistole in den Mund gesteckt: Mauerflüchtling gefoltert? Schwere Vorwürfe gegen GdP-Vize Hüber

Sven Hüber: Der GdP-Vize fürchtet die AfD. Foto: IMAGO / Metodi Popow
Sven Hüber: Der GdP-Vize fürchtet die AfD. Foto: IMAGO / Metodi Popow
Sven Hüber: Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende sieht sich schweren Anschuldigungen eines Zeitzeugen gegenüber. Foto: IMAGO / Metodi Popow
Pistole in den Mund gesteckt
 

Mauerflüchtling gefoltert? Schwere Vorwürfe gegen GdP-Vize Hüber

Ein ehemaliger DDR-Grenzsoldat belastet Sven Hüber wegen dessen Zeit als Politoffizier an der Berliner Mauer schwer. Was er dem GdP-Vize alles vorwirft.
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BERLIN. Ein ehemaliger DDR-Grenzsoldat hat schwere Vorwürfe gegen den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, erhoben. Der frühere Politoffizier soll einen festgenommenen Mauerflüchtling seine Pistole in den Mund gesteckt und als dieser am Boden lag, mehrfach ins Gesicht getreten haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, Grenzsoldaten weiterhin auf die „Vernichtung“ von Flüchtlingen eingeschworen zu haben, nachdem die entsprechende Formulierung bereits geändert worden war.

Der Zeitzeuge Axel Krause habe seine Angaben in einer strafbewehrten eidesstattlichen Versicherung festgehalten, berichtet die Plattform Apollo News, die am Dienstagmorgen mit ihrer Recherche an die Öffentlichkeit ging.

Krause diente demnach ab Sommer 1987 in der dritten Kompanie des Grenzregiments 33 in Berlin-Treptow. Hüber war dort als stellvertretender Kompaniechef und Politoffizier tätig. Über seinen Anwalt ließ der heute 62-Jährige sämtliche Anschuldigungen zurückweisen. Hüber ist Erster Polizeihauptkommissar, Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei und stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender.

Zuletzt hatte er für Aufsehen gesorgt, weil er Polizisten auf einen möglichen Konflikt mit einer AfD-geführten Landesregierung vorbereiten wollte (die JF berichtete). Mehrere GdP-Landesverbände distanzierten sich daraufhin von Teilen seiner Ausführungen.

Hüber soll an „Vernichten“-Formel festgehalten haben

Nach Krauses Darstellung habe Hüber die Grenzsoldaten politisch auf den Einsatz der Schusswaffe vorbereitet. Bei der sogenannten Vergatterung sei ihnen damals die Anweisung erteilt worden, „Grenzverletzer“ aufzuspüren, festzunehmen oder „zu vernichten“. Als diese Formulierung 1988 geändert werden sollte, habe Hüber vor den Soldaten erklärt, das Wort „vernichten“ habe weiterhin seine Berechtigung, schreibt Apollo News unter Berufung auf Krause. Der Politoffizier habe deshalb am alten Wortlaut festgehalten. Hüber bestreitet über einen Anwalt diese Darstellung.

Das Portal verweist zudem auf eine Stasi-Analyse aus dem Jahr 1988. Darin werden die Ostberliner Grenzregimenter 33 und 36 wegen der hohen Zahl versuchter und vollendeter Fluchten als besondere Schwerpunkte bezeichnet. Die Staatssicherheit beklagte demnach eine „gewisse Verunsicherung und teilweise Angst“ unter den Grenzsoldaten und verlangte eine verstärkte „erzieherische Arbeit“, damit diese bei der Anwendung der Schusswaffe nicht zögerten. Das Dokument nennt Hüber in diesem Zusammenhang jedoch nicht.

Die Plattform berichtet außerdem von zwei geglückten Fluchten im Januar und April 1988, bei denen derselbe Postenführer die Flüchtlinge verfehlt haben soll. Stasi-Unterlagen bestätigten zumindest den zweiten Vorfall vom 19. April. Damals gaben zwei Grenzsoldaten insgesamt 18 Schüsse mit einer Maschinenpistole auf einen 31 Jahre alten Gebäudereiniger ab, der dennoch nach West-Berlin entkam.

Nach Krauses Erinnerung habe Hüber den beteiligten Postenführer anschließend vor 200 bis 300 Kompanieangehörigen degradiert. Er habe dem Gefreiten die Schulterstücke heruntergerissen, ihm diejenigen eines einfachen Soldaten übergeben und ihn als „Verräter“ bezeichnet. Zudem soll Hüber erklärt haben, dem Mann drohten bis zu fünf Jahre Militärgefängnis. Die eingesehenen Stasi-Akten bestätigen laut Apollo den Fluchtvorgang.

Zeitzeuge will Tritte selbst beobachtet haben

Besonders schwer wiegt Krauses Schilderung eines weiteren Fluchtversuchs. Ein Mann sei nachts mit einer Leiter über die Hinterlandmauer geklettert, danach jedoch von DDR-Grenzsoldaten festgenommen und am Boden fixiert worden. Hüber sei kurz darauf in einem Trabant am Ort des Geschehens eingetroffen.

Der damalige Politoffizier habe seine Pistole gezogen und sich zu dem wehrlosen Gefangenen hinuntergekniet, heißt es im Bericht unter Berufung auf den Zeitzeugen. Was anschließend geschehen sei, habe Krause wegen anderer Soldaten in seinem Blickfeld nicht vollständig sehen können. Auf der Rückfahrt habe ihm jedoch ein Kamerad erzählt, Hüber habe dem Flüchtling die Pistole in den Mund gesteckt. Der Mann habe sich dabei eingenässt.

Krause selbst will nach eigenen Angaben beobachtet haben, wie Hüber dem Festgenommenen dreimal ins Gesicht trat, bevor die Stasi ihn abtransportierte. Diese Aussage habe der frühere Grenzsoldat eidesstattlich versichert, meldet die Plattform. Der DDR-Historiker Hubertus Knabe bezeichnete Krauses Schilderungen gegenüber Apollo News als glaubwürdig und erklärte, einzelne Angaben bereits anhand von Stasi-Unterlagen überprüft zu haben.

Nach Angaben des Mediums beantwortete Hüber die Anfrage durch ein sechsseitiges Schreiben seines Anwalts. Darin würden sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Zugleich habe der Anwalt verlangt, dass aus der Stellungnahme weder zitiert noch diese auf andere Weise publizistisch genutzt werde. (rr)

Sven Hüber: Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende sieht sich schweren Anschuldigungen eines Zeitzeugen gegenüber. Foto: IMAGO / Metodi Popow
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