MAINZ. Die Bundesländer wollen den Landesmedienanstalten ausdrücklich erlauben, Medieninhalte mit technischen Hilfsmitteln auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Erfasst wären Texte, Bilder, Audio- und Videobeiträge, auch hinter Zugangsbeschränkungen. Einen konkreten Anfangsverdacht schreibt die geplante Regelung für den automatisierten Abgleich nicht vor.
Das sieht der veröffentlichte Entwurf des Digitale Medien-Staatsvertrags vor. Online-Plattformen sollen auf Anforderung geeignete Schnittstellen bereitstellen, soweit ihnen dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.
Einzelheiten zum Einsatz der Systeme sollen die Medienanstalten durch eine gemeinsame Satzung festlegen. Über die Pläne berichtete zuerst das Portal Nius. Das Portal spricht von einer „anlasslosen Massenüberwachung“ und warnt davor, dass die Aufsichtsbehörden journalistische Angebote flächendeckend auf vermeintliche Verstöße gegen Sorgfaltspflichten durchsuchen könnten. Der Entwurf beschränkt die automatisierte Prüfung tatsächlich nicht auf strafbare oder jugendgefährdende Inhalte.
Rundfunkverband kritisiert Einbeziehung journalistischer Angebote
Bereits zum Diskussionsentwurf von 2025 hatte der Verband privater Medienanbieter Vaunet Einwände erhoben. Die Einbeziehung von Rundfunk und journalistisch-redaktionellen Internetangeboten widerspreche dem erklärten Zweck des Vorhabens. Dieser bestehe darin, dem bereits eingesetzten KI-Werkzeug Kivi eine rechtssichere Grundlage zu geben.
Der Verband unterstützt den technischen Einsatz gegen Menschenwürdeverletzungen und jugendgefährdende Inhalte. Bei der automatisierten Aufsicht über professionelle Medienangebote sieht er jedoch die Medienfreiheit in erheblichem Maße berührt und verlangt wirksame Schutzvorkehrungen. Ob ein Rechtsverstoß vorliege, müssten Menschen beurteilen. Zudem warnte Vaunet davor, dass geschützte Medieninhalte beim Einsatz fremder KI-Dienste in deren Trainingsdaten gelangen könnten.
Journalistische Sorgfaltspflichten gelten für bestimmte Online-Angebote schon heute. Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags verlangt die Einhaltung anerkannter journalistischer Grundsätze. Auch Maßnahmen wie Beanstandungen, Untersagungen und Sperrungen kennt das geltende Recht bereits. Für Anbieter, die einer anerkannten Selbstkontrolle angeschlossen sind, gelten dabei besondere Regeln.

Entwurf verlangt menschliche Prüfung von Treffern
Der aktuelle Entwurf enthält Grenzen für die automatisierte Kontrolle: Meldet ein System einen möglichen Verstoß, muss ein Mensch den Treffer unverzüglich überprüfen. Bestätigt sich der Verdacht nicht, sind die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu löschen. Das gilt spätestens nach 30 Tagen auch dann, wenn die Prüfung noch aussteht.
Die Länder begründeten das Vorhaben bei der EU-Notifizierung im Dezember 2025 mit der Menge der Inhalte im Internet. Eine wirksame Aufsicht sei durch händische Recherche allein nicht mehr sicherzustellen. Plattformen sollten die technische Kontrolle deshalb nicht durch Schutzvorkehrungen gegen automatisierte Datenabfragen verhindern können. Laut der damaligen Begründung sollen über die Schnittstellen allerdings keine Vertragsdaten oder hinter Nutzerkonten hinterlegten Daten zugänglich werden.
Die Ministerpräsidenten verständigten sich bereits am 25. Juni auf den Entwurf. Nach den Unterlagen des rheinland-pfälzischen Landtags soll die Unterzeichnung bis Ende Januar 2027 erfolgen. Anschließend müssen die Landesparlamente zustimmen. Als Termin für das Inkrafttreten ist der 1. August 2027 vorgesehen. (rr)





