BERLIN. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat gefordert, Selbstständige, Politiker und neu eingestellte Beamte in die gesetzliche Rentenkasse aufzunehmen. „Das wäre ein wirklicher Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im System“, sagte der SPD-Vorsitzende bei einem Bürgerdialog in Heidelberg. Die Rentenkommission schlage genau das in ihrem Bericht vor, er selbst sei sich mit Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (ebenfalls SPD) darüber einig, dieses Vorhaben zeitnah realisieren zu wollen.
Die von der schwarz-roten Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission empfiehlt, Selbstständige und Politiker in die gesetzlichen Rentenkassen einzahlen zu lassen. Bei Beamten, die das bisher nicht mussten, gilt jedoch ein Bestandsschutz. Zwar hatten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bas versprochen, die Vorschläge der Rentenkommission vollständig umzusetzen – dennoch laufen inzwischen Diskussionen über einzelne Punkte des Berichts.
Beitragsjahre für abschlagsfreie Rente in der Diskussion
Zuletzt hatte vor allem die von der Rentenkommission vorgeschlagene Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 ununterbrochenen Beitragsjahren für Streit gesorgt (JF berichtete). Vor allem die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer äußern hier Bedenken. So forderten etwa die Landeschefs von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, Thüringen, Mario Voigt und Sachsen, Michael Kretschmer (alle CDU), im August in einem Brief an die Bundesregierung, an der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren festzuhalten. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte sich zuletzt für den Erhalt der aktuellen Renten-Regelung ausgesprochen.

Andere wollen hingegen den Vorschlag der Rentenkommission um Ausnahmen erweitern. So sagte der CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann unlängst der Bild-Zeitung, es sei sinnvoll, körperlich hart arbeitende Arbeitnehmer von der Erhöhung der Beitragsjahre herauszunehmen. „Wir haben in der Koalition eine klare Vereinbarung: Härtefälle ja, Regelfälle nein. Ohne eine Änderung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren kann es keine Rentenreform geben.“
Auch eine Kürzung der Erziehungszeiten, die auf die Beitragsjahre angerechnet werden, steht zur Debatte. Bisher gilt, dass Erziehungszeiten von der Geburt des ersten Kindes bis zum zehnten Geburtstag des letzten Kindes berücksichtigt werden. (st)





