Anzeige
Anzeige

Nach AfD-Wahlsieg: Jetzt soll plötzlich die Sachsen-Anhalt-Wahl wiederholt werden

Nach AfD-Wahlsieg: Jetzt soll plötzlich die Sachsen-Anhalt-Wahl wiederholt werden

Nach AfD-Wahlsieg: Jetzt soll plötzlich die Sachsen-Anhalt-Wahl wiederholt werden

Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund kann keinen Fehler seiner Fraktion erkennen.
Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund kann keinen Fehler seiner Fraktion erkennen.
Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund kann keinen Fehler seiner Fraktion erkennen. Foto: picture alliance/dpa | Peter Gercke
Nach AfD-Wahlsieg
 

Jetzt soll plötzlich die Sachsen-Anhalt-Wahl wiederholt werden

Intransparent steckte die linke NGO Campact Millionen Euro in den Sachsen-Anhalt-Wahlkampf. Doch nun sollen Bürgerdialoge der AfD-Fraktion gegen das Wahlrecht verstoßen haben und die Abstimmung ungültig machen.
Anzeige

MAGDEBURG. Juristen haben erklärt, das Ergebnis der Sachsen-Anhalt-Wahl könnte ungültig sein, weil die AfD-Fraktion ihre Bürgerdialoge für den Wahlkampf genutzt habe. Dies sei unzulässig, weil Fraktionsgelder nicht für den Wahlkampf benutzt werden dürften.

„Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann“, sagte die Berliner Juraprofessorin und Parteienrechtsexpertin Sophie Schönberger dem Spiegel.

Auch der Freiburger Staatsrechtler Fabian Michl erklärte gegenüber dem Magazin, es handele sich dann um eine „unzulässige Parteispende“. Das Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt untersage ausdrücklich, Leistungen an Fraktionen „für Zwecke der Parteien“ zu verwenden. Eine unzulässige Wahlkampffinanzierung stelle daher „einen Wahlfehler dar, der zum Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens gemacht werden kann“.

Drei Millionen Euro für Sachsen-Anhalt-Wahlkampf

Die linksradikale NGO Campact hatte indes drei Millionen Euro in den Sachsen-Anhalt-Wahlkampf gesteckt, damit Antifa-Initiativen für Haustür- und Marktplatz-Gespräche unterstützt und so bezweckt, dass SPD und Grüne nicht an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Woher dieses Geld genau komme, wollte Campact nicht verraten.

Daran nehmen die Juristen jedoch keinen Anstoß. Ins Visier geraten sind die Bürgerdialoge der AfD-Landtagsfraktion, die es die gesamte Legislaturperiode über – nicht nur Wahlkampf – gegeben hatte. Der Vorwurf: Von Februar bis Juni habe sie mindestens 18 solcher Veranstaltungen im ganzen Bundesland ausgerichtet.

Schon im April hatte AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund im ARD-Magazin „Kontraste“ die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, dass die AfD-Fraktion „selbstverständlich die Raummiete“ bezahlte, „weil wir ja auch als Landtagsabgeordnete den Anspruch haben, uns den Fragen der Bürger in jedem Punkt zu stellen“. Das mache man schon seit zehn Jahren so, und das werde man auch weiter so machen.

Wie geht es mit der Wahlanfechtung weiter?

Auch darauf stützt Schönberger nun ihre Mutmaßung, diese „verdeckte Parteienfinanzierung“ könne zur Ungültigkeit der Wahl führen. Als die FDP-Bundestagsfraktion 2012 vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen die Kinokampagne „Freiheit bewegt“ startete, führte dies zu einer Wahlprüfungsbeschwerde, die der Düsseldorfer Verfassungsgerichtshof zwar zurückwies, aber einen möglichen Rechtsverstoß erkannte.

Die FDP-Kampagne sei gemessen an der sonstigen Wahlwerbung aber eher begrenzt gewesen. In Sachsen-Anhalt sei das nun aber anders zu sehen, behauptet Schönberger. Denn die Zahl und der zeitliche Umfang der AfD-Bürgerdialoge seien größer gewesen. Auch der emeritierte Verfassungsrechtsprofessor Joachim Wieland, der an dem FDP-Urteil in NRW beteiligt war, erklärte nun gegenüber dem Spiegel, es handele sich um „verdeckte Parteienfinanzierung“. Und darauf könnte eine Wahlanfechtung gestützt werden.

Jetzt die JF testen

Eine Wahlanfechtung ist erst möglich, wenn das amtliche Endergebnis vorliegt. Das will die Landeswahlleiterin „in Kürze“ erledigen. Die Wahl müsste dann zunächst beim Landtag angefochten werden. Gibt dieser dem Einspruch nicht statt, muss die Wahlprüfungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Die Richter entscheiden dann darüber, ob das Wahlergebnis für ungültig erklärt und eine Wahlwiederholung angeordnet wird. (fh)

Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund kann keinen Fehler seiner Fraktion erkennen. Foto: picture alliance/dpa | Peter Gercke
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles