SCHWERIN. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat mutmaßlich ihre Unterschrift unter Corona-Verordnungen rechtswidrig durch einen Stempel setzen lassen. Wer drei Verordnungen aus dem Jahr 2020 „nebeneinanderlegt und die Signaturen unter Schwesigs Namen vergleicht, sieht, dass sie pixelgenau identisch sind“, sagte Rechtsanwalt Ralf Ludwig aus Staßfurt, dem die gleich aussehenden Unterschriften auffielen, der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung. „Echte Unterschriften derselben Person sehen einander ähnlich, sind aber niemals identisch.“
Der Jurist kam zu dem Befund, dass die Unterschrift Schwesigs mit einem sogenannten Faksimilestempel gesetzt wurde. Dabei handelt es sich um einen Stempel, der eine exakte Nachbildung einer handschriftlichen Unterschrift zeigt. Ein Indiz dafür sei die Farbgebung der Signaturen.
Drei Corona-Verordnungen. Drei angebliche Unterschriften von Ministerpräsidentin Schwesig. Pixelgenau identisch.
Sieht aus wie ein Stempel, wo eine Unterschrift erforderlich ist.
Wer Millionen Bürger mit Verboten überzieht, muss sich selbst an Recht und Form halten.
Das gehört… pic.twitter.com/rHrRybgKmC— Ralf Ludwig – Querdenkeranwalt 🟢 (@RalfLudwigQuer1) September 13, 2026
Die Verordnungen sind derweil nicht mehr öffentlich auf der von der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung verwiesenen Seite aufrufbar. In ihnen wurden etwa Schließungen von Geschäften, Verbote von Gottesdiensten und Abstandsregeln festgelegt.
Schwesig habe den Stempel nicht selbst gesetzt
Laut der Gemeinsamen Geschäftsordnung II müsse jedoch nach Paragraf 13 Absatz 1 eine Verordnung mit einer Unterschrift des Ministerpräsidenten und keiner Reproduktion dieser versehen werden. „Landesverordnungen werden, nachdem sie vom Kabinett beschlossen worden sind, vom Ministerpräsidenten sowie von den beteiligten Ministern unterzeichnet.“
Das Bundesarbeitsgericht habe in vergleichbaren Fällen bereits klargestellt, dass ein Stempel nicht die originale Signatur ersetze. Problem sei, dass sich anhand des Dokumentes nicht erkennen lasse, wer den Stempel tatsächlich gesetzt hat. Die Corona-Verordnungen, die auf diese Weise freigegeben worden sein sollen, seien dadurch ungültig.
Weil die Verordnungen meist spätabends und zudem unter Zeitdruck entstanden sind, ist es laut Ludwig wahrscheinlich, dass nicht Schwesig selbst ihre Signatur stempelte, sondern ein anderer Mitarbeiter dies übernahm. „Die wird ja nicht abends in die Staatskanzlei fahren, ihren Tresor aufmachen und den Stempel rausholen.“
Verordnungen traten rechtswidrig in Kraft
Ein weiteres Problem bei den Corona-Verordnungen sei, dass die Fristen für das Inkrafttreten nach der Unterzeichnung nicht eingehalten würden. Bei den drei Verordnungen, bei denen die Unterschriften identisch seien, lasse sich aus den Metadaten der Dateien ablesen, dass diese um 17.54 Uhr und um 21.27 Uhr fertiggestellt wurden.

Nach der Unterzeichnung müsse die Druckfahne einer Verordnung genehmigt, Maschinen eingerichtet, Papier getrocknet, geschnitten und verpackt werden. „Nach Erfahrungen aus vergleichbaren Verfahren in Sachsen mindestens vier Tage.“ Die beiden Verordnungen galten aber bereits am Tag ihrer vermeintlichen Verkündung. Dass diese noch am selben Tag gedruckt, zur Post gebracht und rechtsgültig verkündet wurden, hält der Jurist für unwahrscheinlich.
Zudem trat eine der drei Verordnungen „am Tage ihrer Verkündigung“ in Kraft. Dies sei laut Ludwig unzulässig, weil die Bürger über kein Gesetz Bescheid wissen könnten, das in derselben Stunde in Kraft trete. (mas)






