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Coesfelder Liste: Gegen fast jeden zweiten Migranten in Kölns Bleiberechtsprogramm wird ermittelt

Coesfelder Liste: Gegen fast jeden zweiten Migranten in Kölns Bleiberechtsprogramm wird ermittelt

Coesfelder Liste: Gegen fast jeden zweiten Migranten in Kölns Bleiberechtsprogramm wird ermittelt

Zwei Migranten gehen in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Bayern über das Gelände. Die Innenministerkonferenz (IMK), die am 11.06.2025 beginnt, wird sich unter anderem mit der Migrationspolitik befassen.
Zwei Migranten gehen in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Bayern über das Gelände. Die Innenministerkonferenz (IMK), die am 11.06.2025 beginnt, wird sich unter anderem mit der Migrationspolitik befassen.
Zwei Migranten in einer Aufnahmeeinrichtung: Nicht einmal Vergewaltigungsvorwürfe beenden das Bleiberechtsprogramm für Kölner Migranten. Foto: picture alliance/dpa | Daniel Löb
Coesfelder Liste
 

Gegen fast jeden zweiten Migranten in Kölns Bleiberechtsprogramm wird ermittelt

Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, Raub, gefährliche Körperverletzung, Kokainhandel, Geldwäsche und die Verbreitung von Kinderpornografie: Gegen immer mehr Asylbewerber in Köln, die ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bekommen sollen, wird ermittelt.
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KÖLN. Gegen 76 der derzeit 153 Teilnehmer am Kölner Bleiberechtsprogramm wird strafrechtlich ermittelt. Insgesamt sind für 2026 fast 100 Verfahren aktenkundig. Die Vorwürfe reichen von Vergewaltigung und sexuellem Kindesmissbrauch über Raub und gefährliche Körperverletzung bis zu Kokainhandel, Geldwäsche und der Verbreitung von Kinderpornografie.

Das städtische Programm soll langjährig geduldeten Migranten eine Bleibeperspektive eröffnen. Nach den 2021 beschlossenen Vorgaben stehe eine Straffälligkeit der Teilnahme „nicht per se“ entgegen, teilte die Stadt mit.

Ausgeschlossen werden laut Bericht nur Personen, deren Führungszeugnis eine Verurteilung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe enthält. Ob diese Vorgaben in allen Fällen eingehalten wurden, wird derzeit geprüft. Dabei soll auch geklärt werden, wie künftig mit laufenden Strafverfahren umzugehen ist. Die Stadt weist darauf hin, dass aus den erfassten Verfahren nicht hervorgehe, ob sie eingestellt wurden oder zu Anklagen und Verurteilungen führten. Deshalb müssten zusätzlich Meldungen von Staatsanwaltschaften und Gerichten ausgewertet werden.

Köln lehnte Hilfe bei Abschiebungen ab

Auslöser der Prüfung ist die sogenannte Coesfelder Liste (die JF berichtete). Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld hatte Köln im Herbst 2024 angeboten, für 471 abgelehnte Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten Passersatzpapiere zu beschaffen und damit ihre Abschiebung zu ermöglichen.

Die Kölner Abteilung „Bleiberechtsperspektive“ lehnte das Angebot ab. Sie wollte langjährig Geduldete mit Hilfe von Sozialpädagogen integrieren. 218 Personen von der Liste befanden sich damals im Kölner Programm. Gegen 119 von ihnen waren insgesamt 155 Ermittlungsverfahren bekannt. Darunter waren 49 Verfahren wegen Diebstahlsdelikten. Hinzu kamen unter anderem Vorwürfe wegen Vergewaltigung, Kindesmissbrauchs, bewaffneten Raubes, räuberischer Erpressung, Sozialleistungsbetruges und Angriffen auf Vollstreckungsbeamte.

Der Fall reicht über Köln hinaus. Parallel hatte die Zentrale Ausländerbehörde Unna den Kommunen Hilfe bei der Beschaffung von Papieren für 5.200 ausreisepflichtige Iraker angeboten. Rund 1.100 von ihnen waren laut einer vorläufigen Auswertung des Landeskriminalamts bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Zusammengerechnet wurden etwa 2.100 Personen aus beiden Listen mit rund 12.000 Ermittlungsverfahren in Verbindung gebracht. (rr)

Zwei Migranten in einer Aufnahmeeinrichtung: Nicht einmal Vergewaltigungsvorwürfe beenden das Bleiberechtsprogramm für Kölner Migranten. Foto: picture alliance/dpa | Daniel Löb
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