BERLIN. Unionsfraktionschef Thorsten Frei hat den Einsatz des Bundeszwangs gegen eine mögliche AfD-Landesregierung in Sachsen-Anhalt ins Gespräch gebracht. Sollte deren Politik gegen die Verfassung verstoßen, müsse die Bundesregierung notfalls Artikel 37 des Grundgesetzes anwenden, sagte Frei dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
„Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen“, kündigte der CDU-Politiker an.
Der Bundeszwang sei eine „Ultima Ratio“. Falls er notwendig werde, müsse der Staat dieses Mittel zum Schutz von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und freiheitlicher demokratischer Grundordnung einsetzen. Nach Artikel 37 des Grundgesetzes kann die Bundesregierung gegen ein Bundesland vorgehen, das seine Pflichten aus dem Grundgesetz oder einem anderen Bundesgesetz nicht erfüllt. Dafür benötigt sie die Zustimmung des Bundesrates. Die Bundesregierung könnte anschließend unter anderem den Landesbehörden Weisungen erteilen.
AfD ist noch auf Partnersuche
Der Bundeszwang wurde seit Gründung der Bundesrepublik noch nie angewandt. Allein die Bildung einer AfD-geführten Landesregierung wäre dafür nicht ausreichend. Voraussetzung wäre ein konkreter Verstoß des Landes gegen bundesrechtliche Pflichten. Gegen die Maßnahmen der Bundesregierung könnte das betroffene Land vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt stuft den dortigen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch ein. In Magdeburg ist bislang allerdings noch keine neue Landesregierung gebildet worden. Die AfD hatte die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent gewonnen. Mit 39 der 83 Sitze fehlen ihr drei Mandate zur absoluten Mehrheit. Die Partei führt Gespräche mit dem BSW und nach eigenen Angaben auch mit einzelnen Abgeordneten anderer Parteien.
Frei nennt CDU-Abschneiden „grottenschlecht“
Das BSW hat seine Unterstützung bislang an die Wahl eines parteilosen Ministerpräsidenten geknüpft. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund lehnt diese Forderung ab und beansprucht das Amt für sich. Er hatte angekündigt, notfalls auch mit einer Mehrheit von nur einer Stimme regieren zu wollen.
Frei bezeichnete das Abschneiden der CDU bei der Landtagswahl als „grottenschlecht“. Die Union müsse zur Kenntnis nehmen, dass sie mit ihrer Politik, ihren Inhalten und deren Vermittlung die Wähler nicht überzeugt habe. Das Ergebnis von 17,2 Prozent sei jedoch nicht überraschend gekommen, da die CDU bereits bei der Kommunalwahl 2024 und der Bundestagswahl in Sachsen-Anhalt hinter der AfD gelegen habe. (rr)







