KARLSRUHE. Die frühere Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hat dafür plädiert, dass auch von der AfD vorgeschlagene Richter am Bundesverfassungsgericht beteiligt werden sollen. „Ich hielte das für sinnvoll. Von der AfD vorgeschlagene Richterkandidaten gibt es schon an mehreren Landesverfassungsgerichten“, sagte Lübbe-Wolff der „LTO“. Sie war von 2002 bis 2014 Richterin in Karlsruhe.
Auch in anderen Ländern wie etwa Österreich oder der Schweiz sind von rechtskonservativen Parteien vorgeschlagene Richter am jeweiligen höchsten Gericht beteiligt. „Dort, wo man solche politischen Kräfte in Gerichte einbindet, ist über funktionelle Probleme nichts zu hören.“
Die Ex-Bundesverfassungsrichterin befürchte, dass die Brandmauer dazu führe, „dass potentiell geeignete Personen, etwa aus dem Universitätsmilieu, sich gar nicht erst aus der Deckung wagen, weil sie das Ende ihrer Karriere befürchten“.
AfD-Richter werden Arbeit nicht blockieren
Zudem sehe sie keine Gefahr darin, dass von der AfD vorgeschlagene Richter die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts blockieren würden. „Das wäre eine Pflichtverletzung, die entsprechend sanktioniert werden könnte.“
Laut Lübbe-Wolff hätte die Partei von Alice Weidel und Tino Chrupalla selbst nichts davon. Das Bundesverfassungsgericht sei als ein Gericht beliebt, das Bürgern in Konflikten mit Behörden und Gerichten helfe. „Und dass das Gericht in Angelegenheiten, die für die AfD von besonderem Interesse wären, gegen sie entscheidet, ließe sich mit so einem Verhalten gar nicht verhindern, denn die Senate würden dadurch zwar belastet, aber nicht gehindert, ihre Entscheidungsprioritäten so zu setzen, wie sie es für geboten halten.“
Es brauche zudem eine Erfahrung mit derartigen Richtern, um zu sehen, wie sie sich denn schlussendlich tatsächlich verhielten. „Die sollte man möglichst bald machen, damit man sie dann hat“, forderte die Ex-Bundesverfassungsrichterin. „Und einstweilen die radikalen Kräfte in der Partei und die Partei selbst nicht durch eine Politik radikaler, auch Gemäßigte und Gemäßigtes treffender Ausgrenzung noch weiter stärken.“
Dann ist ein Parteiverbot zu vergessen
Zudem sprach sich Lübbe-Wolff gegen ein AfD-Verbot aus. „Die große Mehrheit der AfD-Wähler ist nicht rechtsextrem. Und mit den vorhandenen Gutachten, soweit ich die gelesen habe, habe ich erhebliche Probleme.“ Diese trügen zwar „allerhand Abscheuliches“ zusammen, vieles werde aber überinterpretiert und es gebe keine systematische Auswertung.
Hingegen ist sie dafür, zunächst „Grundrechtsverwirkungsverfahren gegen besonders radikale Personen“ zu prüfen. „Wenn man dafür keine Chance sieht, kann man ein Parteiverbot erst recht vergessen.“ (mas)





