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Niedersachsen: Darum will die AfD die Kommunalwahlen wiederholen lassen

Niedersachsen: Darum will die AfD die Kommunalwahlen wiederholen lassen

Niedersachsen: Darum will die AfD die Kommunalwahlen wiederholen lassen

Martin Sichert, Kandidat für Listenplatz 3 der Landesliste für die Bundestagswahl, hält bei der Aufstellungsversammlung der AfD Niedersachsen seine Vorstellungsrede. Die niedersächsische will AfD bei einem dreitägigen Treffen ihre Landesliste für die Bundestagswahl aufstellen.
Martin Sichert, Kandidat für Listenplatz 3 der Landesliste für die Bundestagswahl, hält bei der Aufstellungsversammlung der AfD Niedersachsen seine Vorstellungsrede. Die niedersächsische will AfD bei einem dreitägigen Treffen ihre Landesliste für die Bundestagswahl aufstellen.
Der niedersächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert: Gegen Wahlausschuss gewehrt. Foto: picture alliance/dpa | Focke Strangmann
Niedersachsen
 

Darum will die AfD die Kommunalwahlen wiederholen lassen

Die AfD fordert, dass die Kommunalwahlen von Niedersachsen rückgängig gemacht werden. Dafür holt sie sich rechtlichen Beistand. Was genau moniert die Partei?
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HANNOVER. Die niedersächsischen AfD-Politiker Martin Sichert, Stephan Bothe, Thomas Moriße und Justin Vogel haben angekündigt, Einspruch gegen das Ergebnis der Kommunalwahlen in Niedersachsen einzulegen. Für die Wahlen am 13. September waren die vier Politiker von den Wahlausschüssen ausgeschlossen worden, begründet wurde das mit Zweifeln an der Verfassungstreue der AfD-Kandidaten (JF berichtete). In den anwaltlichen Schreiben an die zuständigen Behörden, die „Apollo News“ vorliegen, wird gefordert, die Kommunalwahl „für ungültig zu erklären und zu wiederholen“.

Der Rechtsanwalt Christian Wirth, der selbst als Abgeordneter für die AfD im Bundestag sitzt, schreibt, dass „die Möglichkeit bestanden“ habe, dass die AfD-Kandidaten ihre Wahlen gewonnen hätten. Auch unabhängig davon sei es jedoch ein „rechtswidriger Wahlausschluss aus materiellen Gründen“ und damit rechtswidrig. „Materielle Gründe“ meint in diesem Fall die politische Einstellung der vier AfD-Kandidaten.

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Beim Ausschluss des Kandidaten Justin Vogel sei damit argumentiert worden, dass er AfD-Mitglied sei. Das ist aus Sicht der Rechtspartei klar gesetzeswidrig und verletzt das im Grundgesetz festgelegte Parteienprivileg. Es gebe zudem „keine individuell zurechenbaren Äußerungen“, die man Vogel vorwerfen könne.

Für den AfD-Bundestagsabgeordneten Sichert, der auch ausgeschlossen wurde, müsse dasselbe gelten: kein Ausschluss wegen AfD-Mitgliedschaft, heißt es weiter in dem Schreiben. Um jemanden von einer Wahl auszuschließen, brauche es vorher eine „strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung“, die „schwerwiegende Zweifel“ an der Verfassungstreue des Kandidaten schüre. (st)

Der niedersächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert: Gegen Wahlausschuss gewehrt. Foto: picture alliance/dpa | Focke Strangmann
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