ERFURT. Wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die beamtenrechtliche Mäßigungs- und Neutralitätspflicht hat die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landtagsdirektor Jörg Hopfe erhoben. Anlass ist sein öffentliches Bekenntnis zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens.
Die von Björn Höcke geführte Fraktion lässt Hopfes Erklärung, er habe „ganz klar als Privatperson“ gehandelt, nicht gelten. Das greife zu kurz: „Als Leiter der Landtagsverwaltung ist er in besonderem Maße zu politischer Zurückhaltung und zur unvoreingenommenen Zusammenarbeit mit allen Fraktionen verpflichtet.“
Die AfD-Fraktion fordert Landtagspräsident Thadäus König (CDU) nun auf, den Vorgang dienstrechtlich zu prüfen und mögliche Konsequenzen zu ziehen.
Landtagsdirektor „beschädigt Vertrauen“
Der Justiziar und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Sascha Schlösser, sagte: „Wer als Landtagsdirektor öffentlich die Ausschaltung einer im Parlament vertretenen Fraktion unterstützt, beschädigt das Vertrauen in die politische Neutralität der gesamten Landtagsverwaltung.“

Aus Sicht seiner Fraktion haben sich Hopfes mutmaßliche dienstliche Pflichtverletzungen sowie seine öffentliche Positionierung gegen die AfD in einem Maße verdichtet, „dass wir ihn als Direktor für nicht mehr tragbar halten“. (fh)





