BERLIN. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat offenbar eine breite Überprüfung des Schutzstatus syrischer Migranten beschlossen. Noch in diesem Herbst will er das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) anweisen, deutlich mehr Widerrufsverfahren einzuleiten.
Beginnen soll die Behörde bei männlichen Migranten, die allein nach Deutschland gekommen sind, keiner Arbeit nachgehen und Sozialleistungen beziehen.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), begründete die Auswahl dieser Gruppe deutlich. Wer nicht arbeite und dem Staat „auf der Tasche“ liege, solle zuerst überprüft werden. Berufstätige Syrer, etwa Ärzte oder Pfleger, könnten dagegen in einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung wechseln.
Rund 450.000 Syrer beziehen Grundsicherung
Im Frühjahr bezogen rund 450.000 Syrer Grundsicherung. Insgesamt leben mehr als 900.000 syrische Staatsangehörige in Deutschland. Wie viele der Leistungsempfänger junge, alleinstehende Männer sind, geht aus den bisher veröffentlichten Angaben nicht hervor.
Zusätzlich zu den Widerrufsverfahren will die Union die freiwillige Rückkehr fördern. Der Haushaltsentwurf für 2027 sieht laut Throm bereits höhere Ausgaben dafür vor. Derzeit erhält jeder erwachsene Rückkehrer eine Prämie von 1.000 Euro.
Throm hält diesen Weg auch aus finanziellen Gründen für sinnvoll. Jede freiwillige Ausreise sei billiger als eine Abschiebung, sagte der CDU-Politiker. Bis Juli kehrten knapp 10.000 Syrer freiwillig in ihre Heimat zurück, während zwangsweise Rückführungen weiterhin nur selten stattfanden.
Deutlich mehr Syrer verlieren ihren Schutzstatus
Das Bamf hat seine Widerrufspraxis bereits verschärft. Im ersten Halbjahr 2026 endeten 23,2 Prozent von 8.320 überprüften Fällen mit dem Entzug oder der Rücknahme des Schutzstatus. Im Jahr 2025 waren es lediglich 3,7 Prozent gewesen, wie aus Angaben der Bundesregierung hervorgeht.
Bislang prüft das Bamf vor allem Fälle, in denen Asylverfahren seit mehr als 21 Monaten anhängig sind oder Gerichte die Behörde nach einer Untätigkeitsklage zur Entscheidung verpflichten. Betroffen sind außerdem Syrer, die nicht als besonders schutzbedürftig gelten und ihren Lebensunterhalt in ihrer Heimat voraussichtlich selbst bestreiten können.
Möglich wurden die Überprüfungen durch den Sturz des langjährigen Machthabers Baschar al-Assad im Dezember 2024. Seit Mitte Juni hat die Behörde seine Widerrufsverfahren wegen der veränderten Lage in Syrien schrittweise ausgeweitet. Dobrindts geplante Anweisung würde den Kreis der überprüften Flüchtlinge nun noch einmal erheblich vergrößern. (rr)






