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Wie kamen sie nach Deutschland?: Bundesanwaltschaft lässt IS-Kämpfer und Kriegsverbrecher festnehmen

Wie kamen sie nach Deutschland?: Bundesanwaltschaft lässt IS-Kämpfer und Kriegsverbrecher festnehmen

Wie kamen sie nach Deutschland?: Bundesanwaltschaft lässt IS-Kämpfer und Kriegsverbrecher festnehmen

Der Bundesgerichtshof: Die Behörde möchte nicht sagen, wie die beiden Beschuldigten nach Deutschland gekommen sind. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Der Bundesgerichtshof: Die Behörde möchte nicht sagen, wie die beiden Beschuldigten nach Deutschland gekommen sind. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Der Bundesgerichtshof: Die Behörde möchte nicht sagen, wie die beiden Beschuldigten nach Deutschland gekommen sind. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Wie kamen sie nach Deutschland?
 

Bundesanwaltschaft lässt IS-Kämpfer und Kriegsverbrecher festnehmen

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Syrer Ibrahim A. die Hinrichtung dreier Gefangener in Syrien vor. Zudem soll der in Kuwait geborene Nuri A. im Irak für den IS gekämpft haben. Beide sind jetzt in Untersuchungshaft. Doch wie sie nach Deutschland kamen, will die Behörde nicht sagen.
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KARLSRUHE. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes hat zwei Ausländer in Untersuchungshaft genommen, die dringend verdächtig sind, Kriegsverbrechen begangen beziehungsweise für den „Islamischen Staat“ gekämpft zu haben. Dem syrischen Staatsangehörigen Ibrahim A. wirft der Bundesanwaltschaft vor, in Syrien drei Gefangenen „aus unmittelbarer Nähe jeweils in den Kopf“ geschossen zu haben, heißt es in einer Mitteilung des Generalbundesanwalts vom Mittwoch.

Ibrahim A. habe sich spätestens im November 2012 im Raum Homs einer oppositionellen Miliz als Kommandeur angeschlossen. „Im September oder Oktober 2015 nahm der Beschuldigte gemeinsam mit anderen drei vermeintliche Regimeangehörige fest. Die Gefangenen wurden gezwungen, Angriffe auf den Beschuldigten und andere Mitglieder seiner Miliz zu gestehen. Wenig später wurden sie hingerichtet“, führte der Generalbundesanwalt aus.

Bundesanwaltschaft will keine Details über Beschuldigte rausgeben

Dem in Kuwait geborenen Nuri A. wirft die Bundesanwaltschaft vor, sich spätestens im Januar 2016 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen zu haben. „Bis ins Frühjahr 2017 war er als Kämpfer in verschiedenen Einheiten der Organisation eingesetzt.“


Wie und wann die beiden Ausländer nach Deutschland kamen, wollte die Pressestelle des Generalbundesanwalts auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT nicht mitteilen. Zudem blieb die Frage offen, welchen Aufenthaltstitel Ibrahim A. und Nuri A. haben. (mas)

Der Bundesgerichtshof: Die Behörde möchte nicht sagen, wie die beiden Beschuldigten nach Deutschland gekommen sind. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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