KARLSRUHE. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes hat zwei Ausländer in Untersuchungshaft genommen, die dringend verdächtig sind, Kriegsverbrechen begangen beziehungsweise für den „Islamischen Staat“ gekämpft zu haben. Dem syrischen Staatsangehörigen Ibrahim A. wirft der Bundesanwaltschaft vor, in Syrien drei Gefangenen „aus unmittelbarer Nähe jeweils in den Kopf“ geschossen zu haben, heißt es in einer Mitteilung des Generalbundesanwalts vom Mittwoch.
Ibrahim A. habe sich spätestens im November 2012 im Raum Homs einer oppositionellen Miliz als Kommandeur angeschlossen. „Im September oder Oktober 2015 nahm der Beschuldigte gemeinsam mit anderen drei vermeintliche Regimeangehörige fest. Die Gefangenen wurden gezwungen, Angriffe auf den Beschuldigten und andere Mitglieder seiner Miliz zu gestehen. Wenig später wurden sie hingerichtet“, führte der Generalbundesanwalt aus.
Bundesanwaltschaft will keine Details über Beschuldigte rausgeben
Dem in Kuwait geborenen Nuri A. wirft die Bundesanwaltschaft vor, sich spätestens im Januar 2016 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen zu haben. „Bis ins Frühjahr 2017 war er als Kämpfer in verschiedenen Einheiten der Organisation eingesetzt.“

Wie und wann die beiden Ausländer nach Deutschland kamen, wollte die Pressestelle des Generalbundesanwalts auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT nicht mitteilen. Zudem blieb die Frage offen, welchen Aufenthaltstitel Ibrahim A. und Nuri A. haben. (mas)





