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Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Briefwahl wird zum Risiko für das Vertrauen

Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Briefwahl wird zum Risiko für das Vertrauen

Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Briefwahl wird zum Risiko für das Vertrauen

Briefwahlunterlagten werden sortiert (Symbolbild): Der Bundesverband „Mehr Demokratie“ forderte, Briefwahlzettel „automatisch an alle Wahlberechtigten“ zu verschicken. Foto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold
Briefwahlunterlagten werden sortiert (Symbolbild): Der Bundesverband „Mehr Demokratie“ forderte, Briefwahlzettel „automatisch an alle Wahlberechtigten“ zu verschicken. Foto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold
Briefwahlunterlagten werden sortiert (Symbolbild): Der Bundesverband „Mehr Demokratie“ forderte, Briefwahlzettel „automatisch an alle Wahlberechtigten“ zu verschicken. Foto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
 

Briefwahl wird zum Risiko für das Vertrauen

Vor den Landtagswahlen im Osten flammt die Debatte um die Briefwahl neu auf. Während Wahlleiter das Verfahren verteidigen, zeigen doppelt verschickte Wahlscheine und Manipulationsfälle, warum das Vertrauen bröckelt.
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Vor den Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin sorgt wieder einmal die Briefwahl für Diskussionen. Die AfD begegnet ihr seit jeher mit Skepsis. Es verwundert daher wenig, dass sie vor den auf absehbare Zeit wichtigsten Wahlen Zweifel anmeldet, ob dabei alles mit rechten Dingen zugehen wird. Bundeschef Tino Chrupalla etwa legte in der ARD nahe, Pfleger könnten die Hilfsbedürftigkeit von Senioren ausnutzen, um deren Stimmabgaben zu manipulieren. In der Presse heißt es dagegen, die AfD betreibe „Stimmungsmache gegen die Briefwahl“ (RBB) und solle mit ihrem „Geraune“ aufhören (Bild). Auch die vor Ort Verantwortlichen nehmen das System in Schutz. „Die Briefwahl ist sicher“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wahlleiter Christian Boden. Der Bundesverband „Mehr Demokratie“ forderte sogar, Briefwahlzettel „automatisch an alle Wahlberechtigten“ zu verschicken, um die Wahlteilnahme weiter zu erleichtern.

Ist die Briefwahl nun sicher oder ist sie es nicht? Tatsache ist, dass die 1957 eingeführte Option, per Post zu wählen, in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden ist. Griffen bei der Bundestagswahl 2005 noch 18,7 Prozent der Wähler darauf zurück, waren es 2025 ganze 37 Prozent. Im Osten liegt der Anteil unter dem bundesweiten Durchschnitt: In Sachsen-Anhalt zum Beispiel machten bei der Bundestagswahl 27 Prozent von der Möglichkeit Gebrauch.

Warum wurde die Briefwahl so beliebt?

Die Entwicklung lässt sich auf verschiedene Faktoren zurückführen. Bis 2008 mussten Wähler noch begründen, warum sie es nicht ins Wahllokal schaffen und deshalb briefwählen wollen; seither kann jedoch jeder einfach so an der Wahl per Post teilnehmen. Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler verweist im Cicero auch auf den steigenden Altersschnitt der Bundesbürger und auf einen zunehmenden Individualismus: „Die Lifestyle-Briefwähler erwarten, dass sich die Wahl an ihre individuelle Sonntagsplanung anpasst.“

Verfassungsrechtlich ist das nicht unproblematisch. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die Briefwahl zuletzt 2013 für grundgesetzkonform erklärt. Ein Argument ist, dass sie die Allgemeinheit der Wahl begünstigt, da die Wahlbeteiligung steigt. Allerdings unterstrichen die Karlsruher Richter auch, dass in Deutschland das „Leitbild der Urnenwahl“ gelte. Die Frage ist, ob dieses Leitbild noch gewahrt ist, wenn dauerhaft ein Drittel der Bürger nicht mehr an der Urne abstimmt. Dabei ist der steigende Briefwähleranteil auch deswegen problematisch, weil so jeder Wähler auf Basis einer anderen Realität abstimmt: Einen Skandal einen Tag vor der Wahl kann jemand, der bereits zwei Wochen zuvor abgestimmt hat, nicht mehr in seine Entscheidung einfließen lassen.

Briefwahl findet nicht unter Beobachtung des Wahlvorstandes statt

Unterdessen hielt das Gericht in seinem Urteil auch ausdrücklich fest, dass im Fall der Briefwahl „die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe zurückgenommen“ sei. „Auch ist die Integrität der Wahl nicht gleichermaßen gewährleistet wie bei der Urnenwahl im Wahllokal.“ Bei der Urnenwahl findet der gesamte Abstimmungsvorgang unter der Beobachtung des Wahlvorstandes statt: die Ausgabe des Stimmzettels, der Wahlvorgang selbst (wenn auch in der Kabine), die Abgabe des Stimmzettels und schließlich die Auszählung. Die Briefwahl dagegen wird zwar am Wahlabend genauso öffentlich ausgezählt wie die Urnenwahl. Allerdings werden die Ausgabe des Wahlzettels (per Post), das Ausfüllen (zu Hause oder auch woanders) und die Abgabe (im Briefkasten) jenseits der öffentlichen Kontrolle durchgeführt.

Statistisch nicht erfassbar ist zum Beispiel, welchen Einfluss es auf die Stimmabgabe hat, wenn ein Ehepaar gemeinsam am heimischen Küchentisch seine Kreuze setzt. Konkrete Fälle von Manipulation sind derweil vor allem im Kontext von Kommunalwahlen bekannt. Ein wiederkehrendes Muster ist, dass eine dritte Person die Wahlunterlagen einer anderen anfordert und dann selbst ausfüllt. Ein solcher Vorgang beschäftigte zum Beispiel gerade erst die Stadt Frankfurt am Main. Dort hatte ein Politiker aus der städtischen Ausländervertretung Briefwahlunterlagen von Ausländern erschlichen, sie verdeckt ausgefüllt und ans Wahlamt übermittelt (JF berichtete). Die erforderliche eidesstattliche Versicherung fälschte er, wie die Staatsanwaltschaft gegenüber der JUNGEN FREIHEIT bestätigte. In anderen Fällen gelangte er mit Kenntnis der Betroffenen in Besitz von deren Stimmzetteln, reichte diese aber nicht an die Wahlberechtigten weiter. Der Politiker war geständig.

Die Wahlunterlagen für eine andere Person zu beantragen, ist auch in Sachsen-Anhalt nicht schwer: Dafür muss der Antragssteller nicht einmal die Wahlbenachrichtigung des betreffenden Bürgers vorlegen, sondern in einem Online-Formular lediglich Name und Anschrift angeben. Er kann sich die Unterlagen dann an eine andere Adresse als die Meldeadresse schicken lassen – an die Meldeadresse wird allerdings ein Kontrollschreiben geschickt.

Fälle von Manipulation vor allem bei Kommunalwahlen

Unterdessen zeigt der Fall Frankfurt auch, dass die Briefwahl selbst dann, wenn ein Manipulationsverdacht noch nicht bewiesen ist, dazu führen kann, dass die Rechtmäßigkeit der Wahl in Zweifel gezogen wird. So wiesen die öffentlich-rechtliche „Hessenschau“ und die Frankfurter Neue Presse im August kritisch auf bestimmte Auffälligkeiten im Kommunalwahlergebnis hin: Wähler einer migrantischen Liste hatten bei der Briefwahl vielfach übereinstimmend bestimmten anderen Kandidaten weitere Stimmen gegeben. Dies wird durch das Kommunalwahlrecht zwar grundsätzlich ermöglicht („panaschieren“); allerdings fiel die Häufung des spezifischen Abstimmungsmusters bei der Briefwahl auf. Die profitierenden Kandidaten schafften dadurch erst den Sprung ins Kommunalparlament. In einem Fall handelt es sich um ein Pärchen. Die Stadt teilte allerdings mit, dass ihr statistische Auffälligkeiten nicht ausreichen, um Ermittlungen einzuleiten.


Dem Frankfurter Fall lassen sich weitere Fälle hinzufügen. In Bayern zum Beispiel erhob die Staatsanwaltschaft Schweinfurt im Mai Anklage gegen einen ehemaligen CSU-Bürgermeister. Dieser soll unter anderem bei der Gemeinde eingegangene ausgefüllte Briefwahlunterlagen zu seinen Gunsten manipuliert haben. In Sachsen verurteilte ein Gericht im Juni 2025 einen Anhänger der Freien Sachsen, weil er Briefwahlunterlagen aus Briefkästen stahl und zugunsten der Partei manipulierte. Verteidiger der Briefwahl verweisen in der Regel darauf, dass es sich um Einzelfälle handle, nicht um Größenordnungen, die wahlentscheidend sein könnten. Kritiker fragen hingegen nach der Dunkelziffer.

So oder so dürften sich die Städte Magdeburg und Halle angesichts der laufenden Debatte derzeit besonders ärgern: Dort wurden vor der Landtagswahl insgesamt mehr als 1.600 Briefwahlscheine doppelt verschickt, wie nun bekannt wurde. Die Wahlscheine wurden nun für ungültig erklärt. Ungünstig sieht das aber in jedem Fall aus.

Aus der JF-Ausgabe Nr. 37/26.

Briefwahlunterlagten werden sortiert (Symbolbild): Der Bundesverband „Mehr Demokratie“ forderte, Briefwahlzettel „automatisch an alle Wahlberechtigten“ zu verschicken. Foto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold
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