WISMAR. Das Amtsgericht Wismar hat die SPD-Kommunalpolitikerin Karin Lechner wegen Wahlnötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Lechner akzeptierte den Strafbefehl, womit die Entscheidung rechtskräftig ist. Der Tatvorwurf bezieht sich auf die Bürgerschaftswahl in Wismar im Jahr 2024. Lechner hatte für eine ältere Frau die Briefwahlunterlagen ausgefüllt und anschließend abgegeben.
Nach einem früheren Medienbericht berief sich die Politikerin dabei auf eine Vollmacht und erklärte, sie sei sich keiner Schuld bewusst.
Eine Vollmacht berechtigt jedoch nicht dazu, die Wahlentscheidung eines anderen Menschen zu übernehmen. Lechner ist nicht nur Vorsitzende des Wismarer Seniorenbeirats, sondern sitzt selbst für die SPD in der Bürgerschaft, wie der Nordkurier berichtet. Menschen, die wegen einer Behinderung, ihres Alters oder fehlender Lese- und Schreibkenntnisse nicht allein abstimmen können, dürfen sich helfen lassen. Die Hilfsperson muss sich dabei jedoch strikt nach dem erklärten Willen des Wahlberechtigten richten und darf die Entscheidung weder beeinflussen noch das Wahlgeheimnis verletzen.
AfD warnt vor mehr Wahlbetrug
Bei einer Briefwahl muss sie zudem an Eides statt versichern, den Stimmzettel ausschließlich nach dem Willen des Wählers ausgefüllt zu haben. Wer selbst bei der jeweiligen Wahl kandidiert oder als Vertrauensperson eines Wahlvorschlags auftritt, darf diese Hilfe nicht leisten. Eine Übertragung des Stimmrechts durch eine Vollmacht ist nach Angaben des Innenministeriums grundsätzlich ausgeschlossen.
Welche Kreuze Lechner auf dem Stimmzettel setzte und ob diese dem tatsächlichen Willen der Seniorin entsprachen, wurde nicht öffentlich bekannt. Eine Anfrage des Nordkuriers ließ die SPD-Politikerin zunächst unbeantwortet.
Der AfD-Spitzenkandidat zur bevorstehenden Landtagswahl, Enrico Schult, wertete die Verurteilung als Bestätigung seiner Warnungen. Der Fall zeige, dass Wahlbetrug in Seniorenheimen kein von der AfD erfundenes Phänomen sei. Gerade bei der Briefwahl müsse sichergestellt werden, dass Bewohner von Senioren- und Behinderteneinrichtungen ihre Stimme ohne Beeinflussung abgeben könnten. Die SPD hatte Zweifel der AfD an der Sicherheit der Briefwahl zuletzt scharf zurückgewiesen. Auch Landeswahlleiter Christian Boden bezeichnete entsprechende Bedenken als unzutreffend. Der Fall wird nun gut zwei Wochen vor der Landtagswahl am 20. September öffentlich.
Staatsschutz ermittelt vor Wahl in Sachsen-Anhalt
Ihr Mandat in der Wismarer Bürgerschaft verliert Lechner durch den Strafbefehl nicht. Das passive Wahlrecht und damit die Fähigkeit, ein politisches Mandat auszuüben, wird erst bei wesentlich schwereren Verurteilungen entzogen. Die Geldstrafe von 30 Tagessätzen reicht dafür nicht aus.
Zusätzliche Brisanz erhält die Verurteilung durch einen Briefwahlfall in Sachsen-Anhalt (die JF berichtete). Dort ermittelt inzwischen der polizeiliche Staatsschutz, nachdem für eine 95 Jahre alte Demenzpatientin in einem Pflegeheim offenbar Briefwahlunterlagen beantragt und eine Stimme abgegeben worden waren, ohne dass ihr bevollmächtigter Neffe davon wusste.
Während Sachsen-Anhalt bereits am Sonntag einen neuen Landtag wählt, folgt Mecklenburg-Vorpommern am 20. September. Ein rechtskräftig geahndeter Fall und ein weiterer Verdacht rücken damit unmittelbar vor zwei Landtagswahlen die Beeinflussung besonders schutzbedürftiger Wähler in den Mittelpunkt. (rr)






