WITTEN. Das Jobcenter des Ennepe-Ruhr-Kreises hat einen Bürgergeldempfänger offenbar aus Sicherheitsgründen weitgehend von der regulären Arbeitsvermittlung ausgenommen. Bei dem Mann handelt es sich um den in Witten stadtbekannten Koran-Vorleser Amer G., der Medienberichten zufolge 2015 aus Syrien nach Deutschland gekommen ist.
Aufgedeckt hat den Vorgang die Bild, der nach eigenen Angaben interne Unterlagen des Jobcenters vorliegen. Demnach erhält der alleinstehende Mann weiterhin monatlich 563 Euro Bürgergeld.
Sein aktueller Bewilligungszeitraum soll bis Juli 2027 laufen. G. lebt derzeit in einer Obdachlosenunterkunft, weshalb keine zusätzlichen Unterkunftskosten an ihn ausgezahlt werden. Nach Angaben eines Jobcenter-Mitarbeiters wird er jedoch seit Jahren nicht mehr regulär zu Gesprächen über eine Arbeitsaufnahme eingeladen. Auch Maßnahmen und konkrete Stellenangebote seien weitgehend entfallen.
Behörde wollte „Gefahrensituationen“ vermeiden
Ausgangspunkt der Sonderbehandlung war dem Bericht zufolge ein Aktenvermerk vom 7. August 2023. Die Mitarbeiter hielten eine Vermittlung wegen des „Hintergrunds“ des Mannes demnach für nicht durchführbar. „Potenzielle Gefahrensituationen sollen nicht provoziert werden“, lautet die entscheidende Begründung.
So stufte die Behörde G., dessen Frau und Kinder im Jahr 2020 offenbar in einem Frauenhaus vor ihm in Sicherheit gebracht werden mussten, als „aktivierungsbefreit“ ein. Eine neuere Akte weist bis zum 7. Dezember 2026 eine sogenannte Nicht-Aktivierungsphase aus. Intern wird der Syrer darin als „konzeptionell zurückgestellter Kunde“ geführt.
Bereits drei Monate zuvor hatte sich laut den Unterlagen der Bewährungshelfer des Koran-Vorlesers beim Jobcenter gemeldet. Er soll darum gebeten haben, G. nicht zu „provozieren“. Ein Integrationscoach widersprach zunächst mit dem Hinweis, die Rechtslage sehe ein solches Vorgehen nicht vor. Nach einer Rücksprache mit der Teamleitung wurde die Vermittlung dennoch weitgehend eingestellt.
Ministerium hält Sonderbehandlung für rechtswidrig
Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium erklärte zu dem Vorgang allgemein, es sei rechtswidrig und gesetzlich nicht vorgesehen, einen Menschen allein wegen seines möglichen Gefährdungspotentials aus der aktiven Arbeitsvermittlung herauszunehmen. Die Bundesagentur für Arbeit kennt ebenfalls keine solche Ausnahme, ist für das allein vom Ennepe-Ruhr-Kreis betriebene Jobcenter jedoch nicht zuständig.
Der Kreis verweigerte unter Berufung auf den Datenschutz jede Auskunft zu Amer G. Allgemein teilte er mit, Meldetermine blieben auch bei zurückgestellten Leistungsbeziehern möglich und mindestens einmal jährlich solle ein persönliches Gespräch stattfinden. Ob solche Termine mit G. tatsächlich stattgefunden haben, beantwortete die Behörde laut Zeitung nicht. Die Behandlung des Mannes steht zudem im Widerspruch zur Vermittlungsoffensive der Landesregierung. Diese richtet sich ausdrücklich an alle Leistungsbezieher und soll gerade den persönlichen Kontakt zwischen Jobcentern und Arbeitslosen stärken.
Amer G. zieht seit Jahren durch Witten und trägt öffentlich Koranverse vor, mitunter bereits in den frühen Morgenstunden. Anwohner beschwerten sich wiederholt über die Lautstärke, einige sollen wegen der nächtlichen Vorträge zeitweise in ein Hotel geflüchtet sein. Auch von der Stadt verhängte Geldstrafen konnten die Auftritte bislang nicht dauerhaft beenden. (rr)






