WIESBADEN. Ein Aufruf für ein AfD-Verbotsverfahren sorgt für Streit innerhalb der hessischen Justiz. Richter und Staatsanwälte hatten sich öffentlich hinter die Forderung gestellt, gegen die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht vorzugehen. Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) warnt deshalb vor möglichen Befangenheitsanträgen gegen die Unterzeichner.
Ausgangspunkt ist ein offener Brief des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), dessen Forderung sich inzwischen 1.051 Anwälte, Richter, Staatsanwälte und andere Juristen angeschlossen hätten (die JF berichtete).
Sie verlangen von Bundesregierung und Bundestag, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Der RAV beruft sich dabei auf ein Gutachten der linken Gesellschaft für Freiheitsrechte, das zu dem Ergebnis kommt, die Politik der AfD verstoße gegen das Menschenwürde- und Demokratieprinzip des Grundgesetzes. Daraus leitet der Verein die Einschätzung ab, ein Verbotsverfahren habe Aussicht auf Erfolg. Über ein Parteiverbot selbst könnte ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Ministerium sieht Gefahr für Verfahren
Das hessische Justizministerium verschickte daraufhin ein Schreiben an die Gerichtsverwaltungen und den Generalstaatsanwalt. Darin wurden nach Angaben der Neuen Richtervereinigung auch einzelne hessische Richter und Staatsanwälte genannt, die den Aufruf mit Namen und Amtsbezeichnung unterzeichnet hatten (die JF berichtete). Die Gerichtsverwaltungen sollten prüfen, ob dies im Einzelfall dienstrechtlich von Bedeutung sein könnte.
Heinz begründete den Schritt mit möglichen Folgen für Gerichtsverfahren. Ziel sei es, Gerichte und Staatsanwaltschaften dafür zu sensibilisieren, dass Verfahren durch Befangenheitsanträge gegen Unterzeichner des Aufrufs beeinträchtigt werden könnten. Ein solches Problem könne entstehen, wenn sich Richter oder Staatsanwälte öffentlich und insbesondere unter Nennung ihrer Dienstbezeichnung politisch positionierten.
Zugleich wies der CDU-Politiker den Vorwurf zurück, sein Ministerium wolle die Beteiligten disziplinieren. Bereits im August habe das Haus klargestellt, dass die Unterzeichnung eines politischen Aufrufs außerhalb des Dienstes für sich genommen noch keinen dienstrechtlichen Verstoß darstelle. Angehörige der Justiz dürften sich wie andere Bürger politisch betätigen.

Richtervereinigung spricht von Eingriff in die Justiz
Die Neue Richtervereinigung Hessen reagierte dennoch scharf. Sie bezeichnete das Vorgehen des Ministeriums als „schwerwiegenden Eingriff in die Judikative“ und in die Meinungsfreiheit der betroffenen Richter und Staatsanwälte. Die Unterzeichnung des Aufrufs sei kein Dienstvergehen.
Auch die Grünen im hessischen Landtag warfen Heinz „vorauseilenden Gehorsam“ vor. Die Jusos sprachen von einem „ministeriellen Einschüchterungsinstrument“. Über die Frage einer möglichen Befangenheit müsse im jeweiligen Gerichtsverfahren entschieden werden, argumentierten sie. Heinz wies die Vorwürfe zurück.
Die AfD hat den Vorgang inzwischen zum Thema im Landtag gemacht. In einer Kleinen Anfrage will die Fraktion unter anderem wissen, wie viele Angehörige der hessischen Justiz den Verbotsaufruf unterzeichnet haben und ob deswegen bereits Befangenheitsanträge gestellt worden sind. Die AfD wird in Hessen vom Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet. (rr)





