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JF-Exklusiv: Abschiebungen aus Erstaufnahmeeinrichtungen schlagen massenhaft fehl

JF-Exklusiv: Abschiebungen aus Erstaufnahmeeinrichtungen schlagen massenhaft fehl

JF-Exklusiv: Abschiebungen aus Erstaufnahmeeinrichtungen schlagen massenhaft fehl

Flüchtlinge warten vor der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe. Foto: picture alliance / dpa | Uli Deck
Flüchtlinge warten vor der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe. Foto: picture alliance / dpa | Uli Deck
Flüchtlinge warten vor der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe. Foto: picture alliance / dpa | Uli Deck
JF-Exklusiv
 

Abschiebungen aus Erstaufnahmeeinrichtungen schlagen massenhaft fehl

Baden-Württemberg will 2025 etwa 2.000 Abschiebungen von Asylbewerbern aus Landeserstaufnahmeeinrichtungen durchführen – doch nicht einmal die Hälfte davon gelingt. Oft werden die Ausländer nicht angetroffen, erfuhr die JF.
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STUTTGART. Mehr als Hälfte der geplanten Rückführungen von Asylbewerbern aus Landeserstaufnahmeeinrichtungen ist im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg gescheitert. 2025 waren davon insgesamt 1.926 geplant, heißt es in der Antwort des Landesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Christian Schäfer, die der JUNGEN FREIHEIT exklusiv vorliegt. „Davon scheiterten 1.140, wobei in 649 Fällen die Betroffenen nicht angetroffen werden konnten.“ Somit misslangen rund 59 Prozent der geplanten Abschiebungen im vergangenen Jahr.

Über die Hälfte der geplanten Rückführungen scheiterte. Grafik: JF
Über die Hälfte der geplanten Rückführungen scheiterte. Grafik: JF

Die Abschiebehaftplätze in der einzigen Abschiebungshafteinrichtung des Bundeslandes in Pforzheim wurden im vergangenen Jahr nicht erweitert. Insgesamt gab es 51 Plätze. „Im Jahr 2025 lag die durchschnittliche Belegung pro Tag bei 76,8 Prozent“, führte das Landesjustizministerium aus. In diesem Jahr wurde die Anzahl der Plätze bis Ende Juni auf 60 erhöht.

Freiheitsentzug kurz vor Abschiebungen

Von 2023 bis zum 25. August 2026 wurden insgesamt 1.568 Anträge auf Ausreisegewahrsam gestellt. 2023 waren es 274 Anträge, die Zahl stieg im Jahr 2024 auf 488 und sank anschließend im Jahr 2025 auf 440. In diesem Jahr wurden bisher 366 Anträge gestellt. Im genannten Zeitraum wurden davon 1.515 und somit rund 97 Prozent dieser Anträge schließlich auch angeordnet.

Bei einem Ausreisegewahrsam handelt es sich um eine richterlich angeordnete Freiheitsentziehung. Diese kann vor einer bevorstehenden Abschiebung genutzt werden, etwa wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass der Ausländer flüchten will.

„Offenbarungseid für die Migrationspolitik“

Laut dem AfD-Abgeordneten Schäfer erreicht die Zahl der gescheiterten Abschiebungen ein erschreckendes Ausmaß. „Diese Zahlen sind ein Offenbarungseid für die Migrationspolitik der Landesregierung“, sagte der migrationspolitische Sprecher der Landtagsfraktion der JF. „Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, muss unser Land auch tatsächlich verlassen. Baden-Württemberg braucht deshalb deutlich mehr Abschiebehaftplätze und konsequente Rückführungen, damit sich Ausreisepflichtige dem Vollzug nicht entziehen können.“

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Es reiche nicht, Abschiebungen anzukündigen oder gerichtliche Entscheidungen zu erwirken. „Sie müssen am Ende auch durchgeführt werden“, betonte Schäfer. „Wenn der Staat geltendes Recht nicht durchsetzt und Abschiebungen immer wieder scheitern, macht er sich unglaubwürdig und verspielt das Vertrauen der Bürger. Abschiebungen müssen gelingen – und zwar häufiger als bisher.“ (mas)

Flüchtlinge warten vor der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe. Foto: picture alliance / dpa | Uli Deck
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