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Deutscher Rechtsstaat: 10.000 Euro Strafe für Schunke wegen Foto aus Hollywood-Film

Deutscher Rechtsstaat: 10.000 Euro Strafe für Schunke wegen Foto aus Hollywood-Film

Deutscher Rechtsstaat: 10.000 Euro Strafe für Schunke wegen Foto aus Hollywood-Film

Strafbefehl wegen Teilen einer Filmszene: Anabel Schunke.
Strafbefehl wegen Teilen einer Filmszene: Anabel Schunke.
Strafbefehl wegen Teilen einer Filmszene: Anabel Schunke. Foto: privat
Deutscher Rechtsstaat
 

10.000 Euro Strafe für Schunke wegen Foto aus Hollywood-Film

Weil sie ein Post teilte, das eine Szene aus „American History X“ zeigt, soll die Publizistin Anabel Schunke eine hohe Strafe zahlen. Der JF sagt sie, es mache den „Eindruck, als würde man sich besonders Mühe geben, etwas zu finden“.
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GÖTTINGEN. Das Amtsgericht Göttingen hat einen Strafbefehl über 75 Tagessätze à 130 Euro gegen die Publizistin Anabel Schunke erlassen. Das ergibt insgesamt 9.750 Euro. Schunke veröffentlichte das auf X und bestätigte die Angelegenheit gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.

Die Ermittlungen der wegen zahlreicher beantragter Hausdurchsuchungen berüchtigten Staatsanwaltschaft Göttingen hatten bereits vor mehr als einem Jahr begonnen. Diese wirft der 37-Jährigen vor, ein Foto geteilt zu haben, auf dem auch ein tätowiertes Hakenkreuz zu sehen ist. Konkret ging es dabei damals um Proteste linker Frauen, die wegen der politischen Einstellung des Tesla-Besitzers Elon Musk Autos der Marke zerstörten.

Das Bild aus dem bekannten Film „American History X“ mit Edward Norton in der Hauptrolle zeigt einen dicken Neonazi, der sich auf einem Stuhl sitzend den Schädel rasieren lässt. Auf dem rechten Oberarm trägt er ein tätowiertes Hakenkreuz. Das Foto trägt die Überschrift „Liberal women after a long day of vandalizing Teslas“ („Linke Frauen nach einem langen Tag, an dem sie Teslas demoliert haben“).

Schunke will Einspruch einlegen

Schunke will gegen den Strafbefehl mit Hilfe ihres Anwalts Einspruch einlegen. Sie geht von einem Freispruch aus, beklagt aber die „Zermürbung“ und die Kosten, die ihr durch das Verfahren entstehen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte die Publizistin bereits einmal vor Gericht gebracht – wegen Volksverhetzung. Nach mehr als drei Jahren erwirkte Schunke im Dezember 2025 einen Freispruch (JF berichtete).

Auf die Frage, ob es sich bei dem neuerlichen Strafbefehl um eine Retourkutsche für die Niederlage der Staatsanwaltschaft Göttingen handeln könnte, sagte sie der JUNGEN FREIHEIT: „Dafür habe ich keine Beweise. Aber es macht natürlich schon den Eindruck, als würde man sich besonders Mühe geben, etwas zu finden.“

Das Problem, so sagte Schunke, „sind aber auch Amtsrichter, die solche Strafbefehle erlassen“. Ständig erlebe man, „wie deutsche Richter in Urteilen Milde walten lassen, Bewährungsstrafen für Vergewaltigungen verhängen und anderes“. Aber in ihrem Fall greife man „plötzlich in einer Härte durch, die für viele, einschließlich meines Anwalts, nicht nachvollziehbar ist“.

Sorgen um die Mutter

Sie sieht in dem Strafbefehl ein „verheerendes Signal“, das damit ausgesendet werde: „Die Menschen verlieren das Vertrauen in den Rechtsstaat. Meines hat die vergangenen Jahren jedenfalls extrem gelitten“.

Sie rechne wieder mit „einem jahrelangen, kostspieligen Rechtsstreit“. Am meisten Sorgen mache sie sich jedoch „um meine über 70-jährige Mutter, für die all das kaum noch auszuhalten ist“. (fh)

Strafbefehl wegen Teilen einer Filmszene: Anabel Schunke. Foto: privat
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