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Zurückweisungen an der Grenze: Seehofers Rückführungsabkommen erweisen sich als Luftnummer

Zurückweisungen an der Grenze: Seehofers Rückführungsabkommen erweisen sich als Luftnummer

Zurückweisungen an der Grenze: Seehofers Rückführungsabkommen erweisen sich als Luftnummer

Grenzübergang Walserberg
Grenzübergang Walserberg
Der Grenzübergang Walserberg zwischen Bayern und Österreich Foto: picture alliance/Revierfoto/Revierfoto/dpa
Zurückweisungen an der Grenze
 

Seehofers Rückführungsabkommen erweisen sich als Luftnummer

Es war das politische Streitthema des vergangenen Jahres: die Zurückweisung bereits registrierter Flüchtlinge an der Grenze. Als großen Erfolg verkaufte Bundesinnenminister Horst Seehofer deshalb entsprechende Abkommen mit Spanien und Griechenland. Eine Anfrage der AfD zeigt nun jedoch: Die Wirkung der Vereinbarungen geht gegen null.
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Es war das politische Streitthema des vergangenen Jahres: die Zurückweisung bereits registrierter Flüchtlinge an der Grenze. Bundesinnenminister und CSU-Chef Horst Seehofer war sogar angeblich bereit, in dieser Frage die Große Koalition platzen zu lassen.

Als großen Erfolg verkaufte er daher mehrere Abkommen mit Spanien und Griechenland, nach denen sich diese Länder verpflichteten, Flüchtlinge zurückzunehmen, wenn diese an der Grenze aufgegriffen werden und bereits im EURODAC-System registriert sind. Allerdings gilt dies nur für die Grenze zu Österreich. Reisen die Flüchtlinge dagegen über die polnische oder französische Grenze ein und machen neue Asylgrüne geltend, werden sie nicht zurückgewiesen.

Zurückweisungen nach Spanien: null

Wie sich nun zeigt, haben die von Seehofer ausgehandelten Abkommen jedoch keinerlei Wirkung. Wie eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Harald Weyel zeigt, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, wurden zwischen August und Dezember gerade mal sieben Flüchtlinge an der österreichischen Grenze zurückgewiesen, die zuvor schon in Griechenland Asyl beantragt hatten. Ein Pakistaner, drei Syrer und drei Iraker.

Für das Abkommen mit Spanien sehen die Zahlen sogar noch schlechter aus. Hier gab es bislang gar keinen Anwendungsfall, gestand der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Hans-Georg Engelke, ein.

Auch zwei weitere Abkommen, die das Bundesinnenministerium im September mit Frankreich und im Oktober mit Portugal zur schnelleren Rücküberstellung nach den Dublin-Verfahren geschlossen hat, sind nahezu wirkungslos. So wurden zwischen Januar und November vergangenen Jahres 685 Personen nach Frankreich und 170 nach Portugal gemäß den Dublin-Verordnungen überstellt.

Bei genauerer Betrachtung der monatlichen Zahlen zeigt sich allerdings, daß diese nach der Vereinbarung der Abkommen nicht stiegen. So wurden im Februar 2018 beispielsweise 43 Personen nach Frankreich überstellt. Im November, nach dem Abkommen, waren es 31. Im Fall von Portugal gingen die Zahlen sogar zurück. Im August schickte die Bundesrepublik noch 30 Flüchtlinge hierhin zurück. Im November waren es nur sieben.

Weyel: Abkommen sind „Nebelkerzen“

Entstprechend kritisch fällt Weyels Bewertung der Vereinbarungen aus: „Die von Innenminister Seehofer ausgehandelten Abkommen sind offenbar völlig nutzlos. Die Rückführungen sind dadurch nicht erhöht worden, sondern teilweise sogar rückläufig“, sagte er der JF. „Im September jammerte Seehofer noch, daß es niemanden interessiere, wenn ein Abkommen funktioniert. Nun ist klar, keines der Abkommen funktioniert.“

Es handle sich um bloße „Nebelkerzen“. Der Bundesinnenminister wolle lediglich verschleiern, daß sich trotz seiner Versprechen bei der Problematik der illegalen Einwanderung und der europäischen Zusammenarbeit in dieser Frage nichts getan habe.

Der Grenzübergang Walserberg zwischen Bayern und Österreich Foto: picture alliance/Revierfoto/Revierfoto/dpa
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