SCHWERIN. Der AfD-Landessprecher von Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Manthei, hat sein Abstimmungsverhalten für einen Antrag der NPD im Kreistag von Vorpommern-Greifswald verteidigt. „Uns geht es ausschließlich um die Inhalte und nicht um die Parteien. Deshalb entscheiden wir uns frei und unabhängig für das, was wir für richtig halten“, sagte Manthei der JUNGEN FREIHEIT.
In dem Antrag hatte die NPD den Landkreis aufgefordert, auf die evangelische Kirchengemeinde Wolgast einzuwirken, kein Kirchenasyl mehr zu gewähren. Die Zustimmung der AfD zu dem Antrag war bei den übrigen Parteien auf massive Kritik gestoßen. Hintergrund ist die sogenannte „Schweriner Erklärung“, in der sich CDU, SPD, Linkspartei und Grüne 2011 darauf verständigt hatten, keinerlei parlamentarische Initiativen der NPD im Landtag zu unterstützen. Diese Praxis findet auch in den Kommunalparlamenten von Mecklenburg-Vorpommern weitgehend Anwendung.
Der SPD-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Norbert Nieszery, warf der AfD deshalb vor, gemeinsame Sache mit den Feinden der Demokratie zu machen. „Die AfD steht mit ihren menschenverachtenden Äußerungen und ausländerfeindlichen Abstimmungsverhalten stramm an der Seite der NPD und in Gegnerschaft zu den demokratischen Parteien“, kritisierte Nieszery laut NDR. Für nicht tragbar hielt es der SPD-Politiker zudem, daß der AfD-Landeschef als Richter am Amtsgericht Greifswald tätig ist. Ein Richter müsse für den freiheitlichen Rechtsstaat einstehen und dürfe sich nicht mit jenen gemein machen, die die Demokratie abschaffen wollten.
Zustimmung ist keine Zusammenarbeit
Dem hielt Manthei entgegen, eine Zustimmung zu einem Antrag sei noch lange keine Zusammenarbeit. „Wir arbeiten mit der NPD nicht zusammen und wir haben keinerlei Kontakte zur NPD oder deren Mitgliedern. Wenn wir einem Antrag der SPD zustimmen, den wir für richtig halten, wird das auch nicht als Zusammenarbeit mit der SPD gesehen. Dies sollte dann auch bei der NPD so gelten.“
Die Kommunalverfassung sehe ganz klar vor, daß die Abgeordneten ihr Mandat nach ihrer freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung ausüben sollten. Das hätten die Abgeordneten der AfD getan, betonte der promovierte Jurist. An Verpflichtungen, die diese Freiheit einschränkten, seien die Kreistagsmitglieder nach der Kommunalverfassung ausdrücklich nicht gebunden. Eine solche Einschränkung sei aber die Schweriner Erklärung.
Er könne zwar verstehen, daß die anderen Parteien die NPD als verfassungswidrig ansähen, solange das Bundesverfassungsgericht die NPD aber nicht verboten habe, sei sie eine legale Partei und müsse auch so behandelt werden. „Es hat historisch durchaus einen Grund, daß nur das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbieten kann. Daß eine politische Mehrheit eine politische Minderheit mundtot macht, ist in einer Demokratie nicht zulässig. Das gilt auch für die NPD. Solange eine Partei, egal ob rechts oder links, nicht verboten ist, sollte sie ihre politische Auffassung auch äußern dürfen.“ Hierfür würde er immer einstehen, unterstich Manthei. Auch wenn es sich um eine linke politische Minderheit handle.
„Wir müssen uns an die Gesetze halten“
Inhaltlich sei der Antrag der NPD richtig gewesen. Der Mann, dem die Kirche Asyl gewährt hatte, hätte ein gerichtliches Verfahren durchlaufen. „Sein Asylgesuch ist abgelehnt worden, womit er ausreisepflichtig ist. Da können wir uns doch nicht über Gesetz und Gerichtsentscheidungen hinwegsetzen. Das machen wir als Rechtsstaatspartei nicht mit“, sagte Manthei. Wem das nicht passe, der müsse eben das Aufenthaltsrecht ändern. Solange die Gesetze aber nun mal so seien, müsse sich auch daran gehalten werden.
Für die Zukunft kündigte Manthei an, sich bei seinen Entscheidungen im Kreistag auch weiterhin ausschließlich an den Inhalten zu orientieren. Wenn die NPD einen Antrag einbringen werde, dessen Inhalt er teile, werde er diesem auch wieder zustimmen. Das gelte für alle Anträge aller Parteien. „Man muß in einer Demokratie um die besten Argumente ringen. Und das beste Argument sollte sich dann auch durchsetzen. Einfach etwas aus Prinzip abzulehnen, nur weil es von einer bestimmten Partei kommt, ganz unabhängig vom Inhalt, ist einer Demokratie unwürdig.“
„Fühle mich an die DDR erinnert“
Mit dieser Ansicht sei er im übrigen nicht alleine im Kreistag. „Unter der Hand haben mir mehrere Abgeordnete anderer Parteien gesagt, es ist richtig, wie die AfD sich im Kreistag entschieden hat. Wir müssen uns mit den Argumenten der NPD auch inhaltlich auseinandersetzen. Öffentlich können sie das allerdings nicht sagen. Und dieser Zustand, daß man öffentlich nicht das sagen kann, was man privat für richtig hält, erinnert mich schon ein wenig an die DDR vor 25 Jahren.“
Daß Politiker wie Fraktionschef Nieszery ihn nun auch persönlich angriffen und Zweifel an seinen beruflichen Fähigkeiten äußerten, bedauerte Manthei. „Es mag die Art von Herrn Nierszery sein, politische Kontrahenten auch persönlich anzugreifen, aber das ist nicht der politische Stil, den ich pflege. Und hätte er sich einmal mit mir persönlich unterhalten, anstatt in der Öffentlichkeit über mich zu urteilen, ohne mich zu kennen, wäre er vielleicht auch zu einer anderen Ansicht gekommen.“ Generell plädiere er in der politischen Auseinandersetzung für einen souveränen, weniger emotionalen Umgang miteinander, erläuterte der AfD-Landeschef. So, wie das in anderen Ländern auch üblich sei. (krk)