MADRID. Das spanische Abgeordnetenhaus hat den Weg für die Einbürgerung von Zehntausenden Menschen aus der Westsahara und deren Kindern freigemacht. Für den Gesetzentwurf stimmten 168 Abgeordnete, 31 votierten dagegen und 145 enthielten sich. Nun muss noch der Senat zustimmen.
Begünstigt werden sollen die Sahrawis, also Angehörige der arabischsprachigen Bevölkerung der Westsahara.
Einen Antrag stellen können alle, die vor dem 29. September 1977 in der damals von Spanien verwalteten Kolonie geboren wurden. Ein Wohnsitz in Spanien ist dafür nicht erforderlich. Auch die Kinder der Betroffenen sollen die spanische Staatsangehörigkeit erhalten können. Als Nachweis sind unter anderem frühere spanische Personalausweise, Führerscheine und Rentenbescheide vorgesehen. Anerkannt werden sollen zudem Dokumente aus dem Wählerverzeichnis, das die Vereinten Nationen für ein bis heute nicht abgehaltenes Unabhängigkeitsreferendum angelegt hatten.
Bis zu 200.000 Migranten könnten profitieren
Schätzungen zufolge kommen zunächst zwischen 70.000 und 110.000 Menschen für die Einbürgerung infrage. Werden ihre Kinder einbezogen, könnte der Kreis der Berechtigten auf bis zu 200.000 Personen anwachsen. Diese Höchstschätzung entspricht fast einem Drittel der rund 610.000 Einwohner der Westsahara, allerdings leben viele Anspruchsberechtigte in algerischen Flüchtlingslagern oder im Ausland.
Die Betroffenen sollen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes drei Jahre Zeit für ihren Antrag haben. Diese Frist kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Für die Kinder eingebürgerter Bewohner der Westsahara ist ein Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen.
Das Vorhaben wurde von den Sozialisten von Ministerpräsident Pedro Sánchez und ihrem linken Koalitionspartner Sumar getragen. Die konservative Volkspartei enthielt sich, während die rechte Vox geschlossen dagegenstimmte.
Sozialisten scheitern mit Rücksicht auf Marokko
Für zusätzlichen Streit sorgte die Bezeichnung der Anspruchsberechtigten. Die Sozialisten wollten den Ausdruck „sahrawisches Volk“ aus dem Gesetz streichen und durch die politisch weniger brisante Formulierung „sahrawische Bevölkerung“ ersetzen. Die Änderung sollte offenbar verhindern, dass Marokko den Text als indirekte Anerkennung eines eigenständigen Volkes der Westsahara versteht. Für den Änderungsantrag fand sich jedoch keine Mehrheit. Die aus der Westsahara stammende Sumar-Abgeordnete Tesh Sidi bezeichnete das Gesetz dagegen als Wiedergutmachung für Menschen, denen Spanien nach seinem Rückzug ihre frühere Staatsangehörigkeit genommen habe.
Spanien hatte das Gebiet von 1884 bis 1976 beherrscht. Nach dem Abzug der Kolonialmacht besetzte Marokko große Teile der Westsahara. Die von Algerien unterstützte Unabhängigkeitsbewegung Frente Polisario kontrolliert einen deutlich kleineren Teil und fordert einen eigenen Staat.
Die Vereinten Nationen führen die Westsahara weiterhin als nicht selbstverwaltetes Gebiet. Ein seit Jahrzehnten geplantes Referendum über die Zukunft der Region kam nie zustande. Im Jahr 2022 gab Sánchez die traditionelle Neutralität Spaniens auf und stellte sich hinter den marokkanischen Plan, der lediglich eine begrenzte Autonomie unter der Herrschaft Rabats vorsieht.
Massenansturm auf Ceuta belastet die Beziehungen
Der Einbürgerungsbeschluss fällt in eine Phase neuer Spannungen zwischen Madrid und Rabat. Ende Juli waren innerhalb von zwei Tagen mehr als 70.000 Migranten aus Marokko in die spanische Exklave Ceuta gestürmt. In Spanien steht seitdem der Verdacht im Raum, Marokko könnte den Massenansturm bewusst zugelassen haben. Rabat weist das zurück und erklärte, nicht als „Sündenbock“ für innenpolitische Auseinandersetzungen in Spanien herhalten zu wollen.
Zum Einbürgerungsgesetz hat sich die marokkanische Regierung bislang nicht offiziell geäußert. Sollte auch der Senat zustimmen, würde Spanien einem beträchtlichen Teil der Bevölkerung seiner früheren Kolonie die Staatsangehörigkeit anbieten, obwohl die Regierung Sánchez im Streit um das Gebiet weiterhin Marokko unterstützt. (rr)






