KARLSRUHE. Lina E. soll bei der Aufklärung linksextremer Gewalttaten helfen, doch die verurteilte Gewalttäterin verweigert jede Aussage zur Sache. Zweieinhalb Monate Beugehaft haben daran nichts geändert. Nun muss sie auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig freikommen. Entscheidend ist der Streit darüber, wie weit ihr Schutz vor Selbstbelastung reicht.
Die Karlsruher Richter setzten die Haft mit einem Beschluss vom Mittwoch einstweilig aus. Ein Gerichtssprecher bestätigte die Entscheidung am Donnerstag.
Über die Verfassungsbeschwerde selbst ist noch nicht entschieden. Die Aussetzung gilt bis dahin, längstens für sechs Monate. E. sollte im laufenden Antifa-Ost-Prozess als Zeugin über Geschehnisse aussagen, für die sie bereits rechtskräftig verurteilt worden ist. Weil sie das verweigerte, ordnete das Oberlandesgericht Dresden Ende Juni sechs Monate Beugehaft an und verhängte ein Ordnungsgeld von 750 Euro. Die Haft dient dazu, eine Aussage zu erzwingen. Sie ist keine zusätzliche Strafe für die früheren Angriffe.
Warum der Bundesgerichtshof ihre Weigerung nicht gelten ließ
Als Zeugin kann E. sich nicht ohne Weiteres auf dasselbe umfassende Schweigerecht berufen wie eine Angeklagte. Nach Paragraph 55 der Strafprozessordnung darf sie Antworten verweigern, durch die ihr oder einem nahen Angehörigen Strafverfolgung droht. Der Bundesgerichtshof sah jedoch keinen Grund, deshalb die gesamte Aussage zu verweigern.
Seine Begründung: Wegen der bereits rechtskräftig abgeurteilten Taten könne E. nicht erneut verfolgt werden. Sollten einzelne Fragen dennoch eine Strafverfolgung wegen anderer Taten auslösen können, dürfe sie die entsprechenden Antworten verweigern. Daraus folge aber kein Recht, durchgehend zu schweigen. Konkrete Anhaltspunkte für eine derart umfassende Gefahr habe E. nicht dargelegt.
Die Richter fanden auch deutliche Worte für ihre Haltung. In ihrem Beschluss vom 4. August beschrieben sie ihre Entschlossenheit, die Aussage umfassend zu verweigern, als mutmaßliche Befolgung eines „Schweigegelübdes“ innerhalb der linksextremen Szene. Zugleich betonten sie die Bedeutung ihrer möglichen Aussage für das Verfahren.

Weshalb Karlsruhe die Haft trotzdem stoppt
Der rechtliche Einwand ihrer Verteidigung setzt beim Risiko neuer Selbstbelastung an. Auch Aussagen über bereits abgeurteilte Vorgänge können Hinweise auf andere Straftaten liefern. Diese Möglichkeit erkennt grundsätzlich auch der Bundesgerichtshof an. Gestritten wird darüber, ob die Gefahr im konkreten Fall weit genug reicht, um E.s vollständiges Schweigen zu rechtfertigen.
Nach Darstellung ihrer Anwälte hält das Bundesverfassungsgericht es für möglich, dass die zuvor zuständigen Gerichte dem Schutz vor Selbstbelastung nicht ausreichend Rechnung getragen haben. Das berichtete der MDR unter Berufung auf die Verteidigung. Die vorläufige Freilassung bedeutet deshalb noch nicht, dass E. endgültig ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zugesprochen wurde.
Ihre Verurteilung bleibt ebenfalls bestehen. Das Oberlandesgericht Dresden hatte E. im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts beteiligte sie sich an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche Angehörige der rechten Szene. Nach zwei Dritteln der Strafe war sie auf Bewährung entlassen worden. Ob die Justiz sie mit Beugehaft zur Aussage über diese Taten zwingen darf, müssen die Verfassungsrichter nun abschließend klären. (rr)





