CEUTA. Die spanische Richterin Silvia Rojas, die ihr Amt seit 2020 in Ceuta ausübt, hat gewarnt, dass die Zahl der Sexualstraftaten in der Stadt seit dem Ansturm marokkanischer Migranten (JF berichtete) deutlich angestiegen sei. Es handele sich um „ein beispielloses Ereignis in der Geschichte unserer Nation“, sagte sie der spanischen Zeitung El País. Sexualverbrechen hätten exponentiell zugenommen.
Seit Beginn der Migrationskrise seien 23 Anzeigen wegen sexueller Übergriffe eingegangen, das entspreche fast einem Übergriff pro Tag. Die tatsächlichen Zahlen dürften jedoch höher sein, schätzte Rojas. „Viele Menschen erstatten keine Anzeige, entweder aus Angst oder aufgrund ihrer Situation in Ceuta“, erklärt Silvia Rojas. „Die Staatsanwaltschaft hat die Notwendigkeit betont, Schutzmaßnahmen für die Opfer zu ergreifen, von einstweiligen Verfügungen und Kontaktverboten bis hin zu restriktiveren Maßnahmen wie Untersuchungshaft.“
Einige der Opfer seien minderjährige Migrantinnen, die „aufgrund ihres irregulären Aufenthaltsstatus“ besonders gefährdet seien. Derzeit werde gegen acht Männer ermittelt: vier marokkanische Staatsbürger, drei spanische und einen Belgier.
Staatsanwältin: Gesundheitssystem in Ceuta ist kollabiert
Die jüngste Migrationswelle sei für die Dauer ihrer Amtszeit völlig beispiellos. „Man darf nicht vergessen, dass Ceuta eine Kleinstadt mit etwa 80.000 Einwohnern ist, und die geschätzte Zahl der Zuwanderer liegt bei fast 70.000. Das bedeutet, dass ein Gebiet gewissermaßen in ein anderes eingedrungen ist. Das ist ein noch nie dagewesenes Ereignis.“ Dieser Zustrom habe zum Zusammenbruch der meisten Dienstleistungen geführt. Die Jugendämter seien überlastet, das Gesundheits- und Bildungssystem stehe kurz vor dem Kollaps.
Derzeit sollen sich laut Regierungschef Pedro Sánchez noch rund 1.200 minderjährige Migranten in der Stadt aufhalten. Rojas spricht von bis zu 1.600 Personen. Theoretisch kann die autonome Stadt nur 29 Minderjährige aufnehmen. Ein königlicher Erlass aus dem Jahr 2025 sieht die Möglichkeit vor, bei einer Anwesenheit von 87 oder mehr Minderjährigen Ausnahmemaßnahmen zu ergreifen.
Derzeit sei noch unklar, wie Ceuta mit der Lage verfahren wolle. Möglich sei „eine territoriale Verteilung der Minderjährigen“. Anschließend solle eine Kinderschutzkommission entscheiden, in welchen Fällen es eine Rückführung geben solle oder eine „Familienzusammenführung“ durchgesetzt werden solle. (lb)






