WASHINGTON, D.C. Der US-Bundesrichter Tim Kelly hat dem US-Präsidenten Donald Trump im Eilverfahren verboten, Journalisten aufgrund ihrer Berichterstattung nicht in das Weiße Haus zu lassen. Er fordert Trump sowie alle, die unter seiner Leitung arbeiten, dazu auf, die Presseakkreditierung von „CNN“, „MS Now“ und Politico sowie drei weiteren einzelnen Reportern „unverzüglich wiederherzustellen“, heißt es in dem Urteil vom Donnerstag.
Hintergrund ist, dass der US-Präsident am vergangenen Freitag auf seiner Plattform „Truth Social“ bekanntgab, mit sofortiger Wirkung „CNN“, „MS Now“ und Politico „aus dem Weißen Haus zu verbannen – aufgrund ihrer ständigen ‚Berichterstattung‘ über FAKE NEWS!“ (JF berichtete). Ihm zufolge sollen Medienunternehmen „nicht ständig Fiktionen und Lügen schreiben oder verbreiten können, wenn sie über den Präsidenten der Vereinigten Staaten, die Trump-Regierung oder die Vereinigten Staaten von Amerika berichten“. Er kündigte an, dass er weitere „Fake-News-Medien“ aus dem Weißen Haus ausschließen werde.
Daraufhin berichteten die Medien, dass „ihren Reportern am Wochenende der Zugang zum Weißen Haus verweigert und ihre sogenannten ‚Hard Passes‘ – dauerhafte Presseakkreditierungen – deaktiviert worden seien“, heißt es in dem Urteil.
Trumps „Rechtfertigungen“ reichen nicht aus
Der Richter stellte fest, dass eine ordnungsgemäß ausgestellte Hard-Pass-Akkreditierung nicht ohne ein ordnungsgemäßes Verfahren entzogen werden darf. Es handele sich „zweifellos um ein Freiheitsinteresse“. Bürger müssen zudem eine Mitteilung sowie eine Gelegenheit zur Anhörung erhalten, „bevor die Regierung ihnen ein verfassungsrechtlich geschütztes Interesse entzieht“.

Weiter sei der Standard – den Trump und seine Mitarbeiter nachträglich den Medien mitteilten – für den Ausschluss vom Weißen Haus „so vage“, dass er kaum für einen Ausschluss ausreichen würde. „Keines der Argumente der Beklagten überzeugt das Gericht davon, dass die Kläger mit ihrem Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren keinen Erfolg haben werden.“
Trump und seine Mitarbeiter behaupten, dass die Sicherheit und die Integrität des Weißen Hauses in Gefahr seien, wenn „CNN“, „MS Now“ und Politico aus dem Amtssitz des US-Präsidenten berichten dürfen. Doch laut dem Richter reiche „eine solche Rechtfertigung“ nicht aus. „Die Kläger haben sich über Jahre hinweg im Weißen Haus aufgehalten und dort berichtet, ohne dass die Beklagten vorgetragen hätten, dass ihre bloße Anwesenheit eine Sicherheitsgefahr dargestellt hätte.“ (mas)





