BERLIN. Das Landgericht Berlin hat die Anklage gegen die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger (die JF berichtete) zugelassen. Der Strafprozess wegen des Vorwurfs der Untreue soll am 10. November beginnen. Zunächst sind 56 Verhandlungstage bis Ende Juni 2027 vorgesehen. Neben Schlesinger sind drei weitere ehemalige Führungskräfte des öffentlich-rechtlichen Senders angeklagt.
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihnen vor, zwischen Januar 2018 und Juli 2022 in unterschiedlicher Beteiligung das Vermögen des Rundfunks Berlin-Brandenburg geschädigt zu haben.
Im Mittelpunkt stehen variable Gehaltsbestandteile, die ohne die notwendige Zustimmung des Verwaltungsrats ausgezahlt worden sein sollen, sowie mutmaßlich unzulässige Zulagen für die turnusmäßige ARD-Geschäftsführung. Hinzu kommen Zahlungen für Vorruhestands- und Freistellungsregelungen sowie die Erstattung privater Bewirtungs- und Reisekosten. Schlesinger bestreitet die Vorwürfe. Sie habe sämtliche Entscheidungen ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet, erklärte ihr Anwalt Oliver Sahan gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. „Wir werden die Vorwürfe vollumfänglich entkräften.“ Die Anklage hatte die Generalstaatsanwaltschaft im Dezember 2025 erhoben.

Abendessen und Zulagen brachten die Senderspitze in Bedrängnis
Die Affäre war im Sommer 2022 bekannt geworden. Berichte über Abendessen in Schlesingers Privatwohnung auf Senderkosten, die Ausstattung der Chefetage und Sonderzahlungen an Führungskräfte lösten eine Debatte über den Umgang mit Rundfunkbeiträgen aus. Auch Beraterverträge und ein später gestopptes Millionenprojekt für ein neues Redaktionsgebäude gerieten in die Kritik.
Schlesinger verlor im Zuge des Skandals ihre Ämter als ARD-Vorsitzende und RBB-Intendantin. Im August 2022 wurde sie fristlos entlassen. Die Führung des Senders wurde anschließend ausgewechselt. Die damaligen Vorwürfe reichen über die nun beschriebenen Anklagepunkte hinaus. Ob sich die Angeklagten strafbar gemacht haben, muss das Gericht klären.
Neben dem Strafverfahren läuft ein gesonderter Zivilstreit um gegenseitige Zahlungsansprüche. Schlesinger verlangt vom RBB ein sogenanntes Ruhegeld. Der Sender hält ihr Pflichtverletzungen entgegen und fordert seinerseits Geld zurück. Die Forderungen des RBB in diesem Verfahren summierten sich nach Gerichtsangaben zuletzt auf 1,78 Millionen Euro.
Auch der Streit um Schlesingers Ruhegeld geht weiter
Im Juli 2025 hatte das Landgericht beiden Seiten teilweise recht gegeben. Weder Schlesinger noch der RBB akzeptierten das Urteil. Beide legten Berufung ein, weshalb sich nun das Kammergericht Berlin erneut mit den Ansprüchen befassen muss.
Mit einer Verhandlung wird nach Gerichtsangaben voraussichtlich im Frühjahr 2027 gerechnet. Damit dürften der Zivilstreit um Geld und der Strafprozess wegen Untreue zeitweise parallel laufen. (rr)





