BERLIN. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat angekündigt, dass er aufgrund einer geplanten Investitionspflicht für Streamingdienste und Fernsehsender deutlich mehr deutsche Spielfilme und Serien auf dem Markt erwartee. „Die Kinofreunde in Deutschland werden merken, dass wir einen Schub an neuen Produktionen und Filmen aus Deutschland bekommen“, sagte der parteilose Minister der dpa. „Der Film-Booster kommt. Deutschlands Filmbranche kann zum Comeback durchstarten.“
Die gesetzliche Investitionsquote, deren offizieller Titel Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz lautet, wurde als Gesetzesentwurf im Mai beschlossen, ist allerdings noch nicht in Kraft. Sie soll Streaminganbieter wie Netflix oder Disney+ verpflichten, mindestens acht Prozent ihres in Deutschland gewonnenen Umsatzes wieder in neue Produktionen zu investieren. Mindestens 80 Prozent davon müssen in „europäische audiovisuelle Werke“ gesteckt werden, die „in deutscher Originalsprache hergestellt werden“, heißt es im Gesetzestext. Wer sich grundsätzlich zu Investitonen von zwölf Prozent verpflichte, solle aber von bestimmten Vorgaben abweichen dürfen.
Netflix: „Erfolg lässt sich nicht gesetzlich verordnen“
Netflix kritisierte die Pläne deutlich: „Erfolg lässt sich nicht gesetzlich verordnen“, sagte eine Sprecherin. Investitionen in Serien sollten sich nach Qualität, Publikumsinteresse und tragfähigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen richten. Eine gesetzliche Verpflichtung halte das Unternehmen nicht für nötig – schließlich habe es auch bisher in deutsche Produktionen wie „Im Westen nichts Neues“ und „Die Kaiserin“ investiert.
Besonders kritisch sehe Netflix auch die Vorgaben zu einer Rechteteilung zwischen Anbietern und Produzenten. Große Projekte seien deshalb möglich, weil Netflix bereit sei, das volle finanzielle Risiko zu tragen. „Genau das wird schwieriger bis hin zu unmöglich, wenn der Gesetzgeber in die Vertragsfreiheit eingreift und Risiko und Ertrag voneinander trennt“, sagte die Sprecherin.
Ursprünglich hatte Weimer eine Investitionspflicht selbst abgelehnt und dabei auf juristische Risiken und mögliche Handelskonflikte mit den USA verwiesen. Inzwischen hält er den Gesetzesentwurf für einen „klugen Kompromiss“. Amerikanische Streamingdienste würden gegenüber europäischen oder deutschen Anbietern nicht benachteiligt und die geplanten Regeln gälten gleichermaßen für die betroffenen Anbieter. Mit einer Basisquote von acht Prozent bleibe das Gesetz zudem im europäischen Vergleich „sehr moderat“. (lb)






