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Verlogene Sprache

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Stellen Sie sich vor, Sie beantragen zum Beispiel einen neuen Personalausweis. Der zuständige Sachbearbeiter arbeitet gründlich und zügig. Sie erkennen schnell, daß er über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, so daß schließlich das Arbeitsergebnis Ihre Ansprüche erfüllt. Zudem haben Sie den Eindruck gewonnen, daß der Mitarbeiter und seine Behörde durchaus kostenbewußt und wirtschaftlich arbeiten.

Würden Sie all diese Bemerkungen auch so aufzählen, wenn Sie als Arbeitgeber diesem Sachbearbeiter ein Arbeitszeugnis ausstellen müßten? Dann könnte unter Umständen Folgendes geschehen: Der Betroffene stürmt aufgebracht und wutschnaubend in Ihr Zimmer, verlangt ein anderes Zeugnis und droht Ihnen sogar mit einer Klage, sollten Sie diese unverschämten Behauptungen weiter aufrechterhalten.

Wenn Pünktlichkeit keine Tugend ist

Ist der Mann verrückt geworden? Mitnichten. Statt dessen haben Sie gezeigt, daß Sie die Regeln der verlogenen Sprache in Arbeitszeugnissen nicht kennen. Alle Formulierungen aus dem ersten Absatz gelten als kennzeichnend für ein schlechtes Zeugnis. Auch in anderen Fällen mag man den Kopf schütteln: Ehrlichkeit und Pünktlichkeit sind Tugenden. Werden sie jedoch ausdrücklich im Zeugnis erwähnt, so liest ein Arbeitgeber zwischen den Zeilen, daß es sonst nichts Positives zu sagen gibt.

Durch Einfühlungsvermögen disqualifiziert

Wer „Verständnis für seine Arbeit“ zeigt, ist faul. Wer „Einfühlungsvermögen“ besitzt, hat möglicherweise die lieben Kolleginnen unsittlich bedrängt. Wer „umgänglich“ ist, geht anderen auf die Nerven. Wer „gesellig“ ist, spricht gern dem Alkohol zu. Als sehr gute Bewertung gilt es hingegen, wenn die Leistungen „stets zur vollsten Zufriedenheit“ gereichten.

Wo mangelhafte Beurteilungen schöngefärbt werden, muß offenbar bei den besseren Bewertungen die Sprachlogik weichen. Zwischen voll zufrieden und (gut) vollst zufrieden (sehr gut) zu unterscheiden, ergibt nämlich sprachlich keinen Sinn.

Die verlogene Sprache der Arbeitszeugnisse gab schon so manchen Anlaß für Parodien, etwa: „Herr Meier verspricht, mit zunehmender Betriebszugehörigkeit ein älterer Mitarbeiter zu werden.“ Doch Spaß beiseite: Auch die Schlußformel hat es in sich.

Wenn ein ehemaliger Arbeitgeber „weiterhin gute Gesundheit“ wünscht, dann teilt er mit, daß der Mitarbeiter zu oft krankfeierte. „Für die Zukunft wünschen wir ihm alles nur erdenklich Gute“ bedeutet: „Wir möchten Sie hier nie wieder sehen.“ In diesem Sinne, liebe Leser, wünsche ich Ihnen natürlich die Pest an den Hals! Und denken Sie bitte stets an die Weisheit: „Das Gesagte ist nicht das Gemeinte und das Gehörte nicht das Verstandene.“

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