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Meinung: Das Demonstrationsrecht als Ramschware

Meinung: Das Demonstrationsrecht als Ramschware

Meinung: Das Demonstrationsrecht als Ramschware

Linksextremisten in Hamburg
Linksextremisten in Hamburg
Linksextremisten in Hamburg: Foto: picture alliance
Meinung
 

Das Demonstrationsrecht als Ramschware

Am Montag blockierten einige hundert Linksextremisten Tausende Dresdener Bürger. Das Demonstrationsrecht ist auf dem Altar des politischen Opportunismus geopfert worden. Dabei sind nicht die „Pegida“-Anhänger eine „Schande für Deutschland“, sondern die Blockierer und ihre politischen Handlanger. Ein Kommentar von Henning Hoffgaard.
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Das deutsche Versammlungsgesetz ist an Deutlichkeit kaum zu übertreffen. In Paragraph 21 heißt es unmißverständlich: „Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Am Montag blockierten einige hundert Linksextremisten mehr als 7.500 Dresdener Bürger. Die Polizei tat nichts. Es ist Zeit für eine bittere Wahrheit: Das deutsche Versammlungsgesetz ist wertlos.

Die „Pegida“-Anhänger demonstrieren seit Wochen friedlich in der sächsischen Landeshauptstadt für eine andere Einwanderungspolitik, für eine bessere Ausstattung der Polizei und gegen radikale Islamisten. Es ist ihr gutes Recht. Es ist ihr grundgesetzlich geschütztes Recht. Wie kann es sein, daß einige hundert militante Anhänger der linken Szene entscheiden, wer in Deutschland demonstrieren darf?

Opportunismus schlägt Grundrechte

Die Politik, von der Marxistisch-Leninistischen Partei bis zur CDU, hat die Sturmtruppen des organisierten Linksextremismus in den vergangenen Jahren zu einer Art Ersatzpolizei aufgebaut. Wenn schon nicht durch aktive Hilfe in ominösen „breiten gesellschaftlichen Bündnissen“, dann immerhin durch stillschweigende Duldung und Tatenlosigkeit. Am 1. Mai 2010 beteiligte sich der damalige Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse an einer Sitzblockade gegen eine NPD-Demonstration. Seine Rechtfertigung: „Jeder Bürger hat auch das Recht, sich dagegen zu wehren.“

So wird das Demonstrationsrecht in sein Gegenteil verkehrt. Nicht die angemeldeten Kundgebungen sind geschützt, sondern Aktionen gegen den politischen Gegner. Thierse, den die Polizeigewerkschaft später eine „Schande für das Parlament“ nannte, ist kein Einzelfall. Fast alle Landesinnenminister und Polizeipräsidenten scheuen sich aus Angst vor schlechten Schlagzeilen davor, das Versammlungsrecht notfalls mit polizeilichen Maßnahmen durchzusetzen. Politischer Opportunismus schlägt Grundrechte.

Demonstrationsfreiheit ist absolut

Das Zauberwort der Verantwortlichen heißt: „Verhältnismäßigkeit“. Wenn 2.000 Personen gegen eine 50-Mann-Demonstration protestieren, so die Argumentation, sei es nicht verhältnismäßig, die Polizei einzusetzen. Im Klartext heißt das: Ist der linke Mob groß genug, knickt der Staat ein. Demonstrationsfreiheit, die durch vermeintliche „Verhältnismäßigkeiten“ eingeschränkt wird, ist wie „ein bißchen schwanger“. So etwas gibt es nicht.

Demonstrationsfreiheit ist absolut. Entweder sie gilt für alle oder sie ist ein reines Instrument der Willkür. Zu oft schon wurden in den vergangenen Jahren unliebsame Demonstrationen verhindert, niedergebrüllt und blockiert. Wer da nicht an die DDR denkt, dem ist nicht mehr zu helfen.

Wer hat die Macht über die Straße?

Die Blockade der „Pegida“-Demonstration am Montag hatte aber dennoch etwas Wertvolles. Sie hat deutlich gemacht, wer wirklich die Macht über die Straße hat. Die Politik? Tatenlos. Die Polizei? Machtlos. Die Linksextremisten? Skrupellos. Und sie hat noch etwas bewiesen: Die „Pegida“-Anhänger haben recht. Ihre Sorgen werden nicht ernst genommen. Nicht die Dresdener Bürger, die am Montag demonstrierten, sind eine „Schande für Deutschland“, sondern die Blockierer und ihre politischen Handlanger.

Linksextremisten in Hamburg: Foto: picture alliance
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