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Wirbel um Klingbeil-Aussage: Kennt der Finanzminister das Steuerrecht nicht?

Wirbel um Klingbeil-Aussage: Kennt der Finanzminister das Steuerrecht nicht?

Wirbel um Klingbeil-Aussage: Kennt der Finanzminister das Steuerrecht nicht?

81. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22.05.2026 im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes in Berlin Lars Klingbeil ( Bundesfinanzminister / Bundesminister der Finanzen ). Seine Aussagen zum Steuerrecht und Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung sorgen aktuell für Kritik. Foto: Revierfoto
81. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22.05.2026 im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes in Berlin Lars Klingbeil ( Bundesfinanzminister / Bundesminister der Finanzen ). Seine Aussagen zum Steuerrecht und Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung sorgen aktuell für Kritik. Foto: Revierfoto
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD): Aussagen über Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung sorgen für Kritik. Foto: picture alliance/dpa/Revierfoto | Revierfoto
Wirbel um Klingbeil-Aussage
 

Kennt der Finanzminister das Steuerrecht nicht?

Finanzminister Klingbeil irritiert mit Aussagen über Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern. Mehrere Juristen widersprechen den Ausführungen des Sozialdemokraten.
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BERLIN. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat mit einer Aussage zum geltenden Steuerrecht für massive Kritik gesorgt. Klingbeil hatte am Mittwoch bei der Regierungsbefragung gesagt, er wolle die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung abschaffen, damit es nicht mehr möglich sei, sich „freizukaufen“. Es sei „ein Unding, dass jemand, der mitbekommt, dass der Staat ihm auf der Schliche ist, dann sich einfach selbst anzeigt und dann kommt es zur Straffreiheit“, monierte der Sozialdemokrat.

Christian Jehke, Rechtsanwalt und Steuerberater, widersprach dieser Darstellung entschieden. Diese sei „schlicht unwahr“, sagte der Jurist der Bild-Zeitung. Nach aktueller Rechtslage sei eine Selbstanzeige „bereits zu dem Zeitpunkt gesperrt, ab dem eine Steuerprüfung durchgeführt wird“. Dafür reiche es bereits, wenn eine Steuerprüfung „nur angekündigt ist“.

Finanzministerium verteidigt Klingbeil-Äußerung

Steuerhinterzieher könnten „deshalb gerade nicht mit einer Selbstanzeige abwarten, bis sie merken, dass ‚die Luft dünner wird‘. Denn dann ist es auch nach gegenwärtiger Rechtslage bereits zu spät für eine Selbstanzeige.“ An der aktuellen Praxis gebe es nichts zu verschärfen.

Martin Wulf, ebenfalls Rechtsanwalt für Steuerrecht, warf Finanzminister Klingbeil gegenüber der Bild-Zeitung fachliche Inkompetenz vor. „Wer so redet, kennt die gesetzliche Mechanik nicht.“

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Ein Sprecher des Finanzministeriums verteidigte gegenüber der Boulevard-Zeitung die Aussagen Klingbeils. Dieser habe sich „darauf bezogen, dass Personen, die befürchten, wegen Steuerhinterziehung entdeckt zu werden, bisher nach einer Selbstanzeige oftmals straffrei ausgehen“. Das schaffe den Anreiz, „Steuern zu hinterziehen und sie erst vor der befürchteten Entdeckung im Rahmen der Selbstanzeige zu erklären“. Klingbeil habe vor, dass diese Praxis künftig „oberhalb bestimmter Schwellenwerte nur noch strafmildernd, aber nicht mehr strafbefreiend“ beurteilt werden soll. (st)

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD): Aussagen über Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung sorgen für Kritik. Foto: picture alliance/dpa/Revierfoto | Revierfoto
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