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Geburtenregister: Neuer Geschlechtseintrag „divers“ wird kaum beantragt

Geburtenregister: Neuer Geschlechtseintrag „divers“ wird kaum beantragt

Geburtenregister: Neuer Geschlechtseintrag „divers“ wird kaum beantragt

„Drittes Geschlecht“
„Drittes Geschlecht“
„Drittes Geschlecht“: Der Bundestag hatte 2018 die Einführung der Geschlechtskategorie „divers“ beschlossen Foto: dpa
Geburtenregister
 

Neuer Geschlechtseintrag „divers“ wird kaum beantragt

Seit Jahresbeginn kann im Geburtenregister neben „männlich“ oder „weiblich“ auch „divers“ eingetragen werden. Doch nur wenige Personen haben sich bislang für die dritte Geschlechtsoption entschieden. In mehreren Städten wurde der Antrag noch gar nicht gestellt.
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BERLIN. Der neue Geschlechtseintrag „divers“ für intersexuelle Menschen wird in deutschen Großstädten bislang kaum nachgefragt. Die Stadt mit den meisten Änderungswünschen im Geburtenregister ist demnach Berlin, besagt eine stichprobenartige Umfrage der Nachrichtenagentur dpa. Seit Jahresbeginn bis zum 11. April wollten in der Hauptstadt neun Erwachsene bei Standesämtern ihre Angaben ändern lassen.

In Köln war bisher von sechs, in Nürnberg von fünf, in Regensburg von drei solchen Änderungswünschen im Personenstandsregister die Rede. In München, Hamburg, Erfurt, Leipzig und Essen wollten je zwei Menschen den neuen Eintrag „divers“. In Stuttgart und Mannheim stellte jeweils eine Person den Antrag. In vielen Städten jedoch, so etwa in Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Augsburg, Bamberg, Münster, Düsseldorf oder Dortmund, wurde die Möglichkeit gar nicht wahrgenommen.

Wie viele Intersexuelle es gibt, ist unklar

Für die Änderung müssen Betroffene ein ärztliches Attest vorlegen, in Ausnahmefällen soll eine eidesstattliche Versicherung reichen. Der Bundestag hatte im Dezember 2018 beschlossen, daß im Geburtenregister künftig eine dritte Geschlechtsoption eingetragen werden kann. Neben „männlich“ und „weiblich“ ist seitdem auch der Eintrag „divers“ möglich.

Das Parlament setzte damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Das Gericht berief sich in seinem Beschluß auf eine Quelle, der zufolge es deutschlandweit circa 160.000 Intersexuelle geben könnte. (ha)

„Drittes Geschlecht“: Der Bundestag hatte 2018 die Einführung der Geschlechtskategorie „divers“ beschlossen Foto: dpa
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