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Moslems im Schwimmbad: Timke: Unsere Regeln dürfen nicht zur Disposition gestellt werden

Moslems im Schwimmbad: Timke: Unsere Regeln dürfen nicht zur Disposition gestellt werden

Moslems im Schwimmbad: Timke: Unsere Regeln dürfen nicht zur Disposition gestellt werden

Schwimmbad
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Verschleierte Frau mit Kind in einem Berliner Schwimmbad Foto: picture alliance/dpa
Moslems im Schwimmbad
 

Timke: Unsere Regeln dürfen nicht zur Disposition gestellt werden

Der Bremer Bürgerschaftsabgeordnete Jan Timke hat davor gewarnt, aus falsch verstandener Toleranz gegenüber islamischen Einwanderern auf geltende Werte und Regeln zu verzichten. Anlaß ist der Fall eines Vaters, der seine kleine Tochter nicht zum Kinder-Schwimmen begleiten darf, weil sich moslemische Frauen an der Anwesenheit eines Mannes stören könnten.
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BREMEN. Der Bremer Bürgerschaftsabgeordnete Jan Timke (Bürger in Wut) hat davor gewarnt, aus falsch verstandener Toleranz gegenüber islamischen Einwanderern auf geltende Werte und Regeln zu verzichten. Anlaß ist der Fall eines Vaters, der seine kleine Tochter nicht zum Kinder-Schwimmen begleiten darf, weil sich moslemische Frauen an der Anwesenheit eines Mannes stören könnten.

„In Deutschland gelten die Regeln einer modernen, aufgeklärten Gesellschaft, zu denen auch die Gleichberechtigung der Geschlechter gehört. Diese Regeln dürfen nicht zur Disposition gestellt werden, weil bestimmte Zuwanderer einem vorsintflutlichen Weltbild anhängen“, sagte Timke der JUNGEN FREIHEIT.

Politisch korrekter Kotau

Es sei zudem nicht hinnehmbar, wenn deutsche Verantwortliche einen politisch korrekten Kotau vor solchen Forderungen machten. „Grundlage für das Zusammenleben in Deutschland sind die Wertvorstellungen der Mehrheitsgesellschaft und nicht die der Migranten“, unterstrich Timke.

Die Bild-Zeitung hatte zuvor über einen 40 Jahre alten Vater in Elternzeit berichtet, der seine zweijährige Tochter zum Kinder-Schwimmen in Bremen begleiten wollte. Dies wurde ihm aber von der Leiterin des veranstaltenden Mutter-Kind-Treffs mit der Begründung verwehrt, es seien auch moslemische Frauen dabei, weswegen er als Mann nicht teilnehmen dürfe. (krk)

Verschleierte Frau mit Kind in einem Berliner Schwimmbad Foto: picture alliance/dpa
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