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Flüchtlingspatenschaft in Hessen: Asylbürgen empört über hohe Rechnungen

Flüchtlingspatenschaft in Hessen: Asylbürgen empört über hohe Rechnungen

Flüchtlingspatenschaft in Hessen: Asylbürgen empört über hohe Rechnungen

Familiennachzug
Familiennachzug
Seit dem 1. August ist der Familiennachzug wieder möglich (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa
Flüchtlingspatenschaft in Hessen
 

Asylbürgen empört über hohe Rechnungen

In einem landesweit angelegten Programm warb Hessen gemeinsam mit der Flüchtlingshilfe für Asylbürgschaften. Dabei bestätigte das Innenministerium angeblich das Erlöschen der Zahlungspflicht, sobald die Asylsuchenden eine reguläre Aufenthaltserlaubnis haben. Nun müssen die Paten aber tief in die Tasche greifen.
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GIESSEN. Mehr als zwei Dutzend Bürgen für syrische Asylbewerber haben sich beim Land Hessen über hohe Kosten für ihre Patenschaften beschwert. Sie hatten sich zwischen 2013 und 2015 dazu verpflichtet, für Asylsuchende im Zuge des Familiennachzuges zu zahlen. Viele schon im Land befindliche Syrer konnten wegen Geldmangels ihre Familienmitglieder nicht nach Deutschland holen.

Einige Einwohner beschlossen daraufhin, den Betroffenen mit einer Bürgschaft zu helfen. Enden sollte die Patenschaft, sobald die nachgeholten Personen einen anerkannten Status in Deutschland erhalten haben und Hartz-IV beziehen können. Die Bürgen müssen nun aber weiterhin zahlen und fühlen sich vom Land getäuscht.

Amt muß nicht zahlen

Inzwischen hätten die meisten nachgeholten Syrer eine Aufenthaltserlaubnis und beziehen Unterstützung vom Jobcenter. Dieses fordert von den Bürgen aber nun den ausbezahlten Hartz-IV-Beitrag zurück, weil sie statt dem Amt in der Zahlungspflicht seien.

Weil die Behörde keinen Ermessensspielraum hätte, kämen in einem Vierteljahr Rechnungen in Höhe von 6.000 Euro auf die Paten zu, warnte der Gießener Stadtverordnete Klaus-Dieter Grothe (Grüne), welcher selber eine Bürgschaft eingegangen ist. „Rechnet man das hoch, wenn das noch zwei oder drei Jahre geht, kommt man dann auf 50.000 bis 70.000 Euro, mindestens“, sagte er der Hessenschau.

Flüchtlingshilfe warb für Patenschaften

In einem landesweit angelegten Programm warb Hessen gemeinsam mit der Flüchtlingshilfe für die Patenschaften. Dabei bestätigte das Innenministerium nach Angaben der Betroffenen das Erlöschen der Zahlungspflicht, sobald die Asylsuchenden eine reguläre Aufenthaltserlaubnis haben. (vi)

Seit dem 1. August ist der Familiennachzug wieder möglich (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa
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