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Einstweilige Verfügung gegen AfD-Jugend: Schulz muß sich Nazi-Vergleich gefallen lassen

Einstweilige Verfügung gegen AfD-Jugend: Schulz muß sich Nazi-Vergleich gefallen lassen

Einstweilige Verfügung gegen AfD-Jugend: Schulz muß sich Nazi-Vergleich gefallen lassen

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Martin Schulz: Antrag zurückgezogen Foto: dpa
Einstweilige Verfügung gegen AfD-Jugend
 

Schulz muß sich Nazi-Vergleich gefallen lassen

Der Präsident des EU-Parlaments, Martin Schulz (SPD), ist mit seiner Klage gegen die Junge Alternative Nordrhein-Westfalen gescheitert. Gegen diese wollte Schulz eine einstweilige Verfügung erwirken, nachdem die AfD-Jugend ihn im Wahlkampf mit erhobenem Arm und der Bildunterschrift „Keine Großreiche! Für niemanden!“ abgebildet hatte.
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BERLIN. Der Präsident des EU-Parlaments, Martin Schulz (SPD), ist mit seiner Klage gegen die Junge Alternative Nordrhein-Westfalen gescheitert. Gegen diese wollte Schulz eine einstweilige Verfügung erwirken, nachdem die AfD-Jugend ihn im Wahlkampf mit erhobenem Arm und der Bildunterschrift „Keine Großreiche! Für niemanden!“ abgebildet hatte.

Da Schulz mit seinem Ansinnen vor Gericht offenbar keine Chance auf Erfolg hatte, zog er den Antrag vor dem Landgericht Hamburg zurück. „Wer selbst ständig ‘Nazi, Nazi!’ brüllt, verwirkt nun einmal einen Gutteil seines Achtungsanspruchs und muß sich auch umgekehrt Nazivergleiche gefallen lassen“, sagte AfD-Anwalt Ralf Höcker dem Medienportal Werben und Schenken. Die Vorsitzende Richterin habe ihm bestätigt, daß Schulz keine Chance gehabt habe, sich juristisch durchzusetzten.

Schulz selbst teilte gegenüber dem Gericht mit, der Antrag habe nach Ende des Wahlkampfes keinen Sinn mehr. Die AfD-Jugend zeigte sich erfreut über ihren Erfolg. Schulz bleibe nun „auf über 4.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten sitzen. Aber das sind sicher Peanuts für jemanden, der Sitzungsgelder in Abwesenheit kassiert“, schrieb die Junge Alternative Nordrhein-Westfalen auf ihrer Facebook-Seite. (ho)

Martin Schulz: Antrag zurückgezogen Foto: dpa
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