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Einwanderung: Abgelehnte Asylbewerber werden nicht abgeschoben

Einwanderung: Abgelehnte Asylbewerber werden nicht abgeschoben

Einwanderung: Abgelehnte Asylbewerber werden nicht abgeschoben

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Aufenthaltsgestattung in den Händen eines somalischen Asylbewerbers Foto: picture alliance/dpa
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Abgelehnte Asylbewerber werden nicht abgeschoben

Die Zahl der abgelehnten Asylbewerber, die sich trotz negativ entschiedener Asylverfahren immer noch in Deutschland aufhalten, ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. So lebten Ende August etwa 145.000 „vollziehbar ausreisepflichtige Personen“ in der Bundesrepublik, weil die Bundesländer sie nicht abschieben.
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BERLIN. Die Zahl der abgelehnten Asylbewerber, die sich trotz negativ entschiedener Asylverfahren immer noch in Deutschland aufhalten, ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Laut internen Zahlen des Ausländerzentralregisters lebten Ende August etwa 145.000 „vollziehbar ausreisepflichtige Personen“ in der Bundesrepublik, berichtet die Bild-Zeitung. Schuld daran seien die Bundesländer, die die abgelehnten Asylbewerber nicht abschöben. Ende 2013 wären es noch 131.598 Personen gewesen, im Jahr zuvor 118.347.

„Angst vor schlechter Presse“

Von den 145.000 abgelehnten Asylbewerbern seien rund 43.500 „unmittelbar ausreisepflichtig“ und müßten eigentlich abgeschoben werden. 101.500 verfügten über einen „Duldungs-Status“, das heißt, ihre Abschiebung sei vorübergehend ausgesetzt. Damit hielten sich die Ausländer zwar nicht rechtmäßig in Deutschland auf, sie würden aber deswegen nicht bestraft oder abgeschoben, heißt es in dem Bericht.

Ein „hochrangiger Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums“ machte gegenüber dem Blatt die Bundesländer für die gestiegenen Zahlen verantwortlich. Deutschland sei zum Hauptzielland für illegale Einwanderer in Europa geworden, sagte er. „Das will aber niemand zugeben und abschieben will die Flüchtlinge aus Angst vor schlechter Presse auch niemand. Das Abschieben ist nämlich Ländersache, es kostet Geld und sorgt für unschöne Fotos am Flughafen.“ (krk)

Aufenthaltsgestattung in den Händen eines somalischen Asylbewerbers Foto: picture alliance/dpa
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